Dazu gibts Ende Mai einen Vortrag!

Geschrieben von another am 08. Mai 2001 16:06:03:

Als Antwort auf: Könnt Ihr Euch noch an die KRR erinnern? geschrieben von ExImagina am 08. Mai 2001 11:40:14:

Treffen in Regen!

VORTRAG VON DR. MATTHES HAUG
"Das deutsche Reich und die kommissarische Reichsregierung (KRR)"

Vortrag am Samstag, 26. Mai 2001
Beginn: 19 Uhr
Ort: Gasthof am Rathaus (Saal)
Am Stadtplatz 3
94209 Regen

Unkostenbeitrag: 10,- DM

Das deutsche Reich in den Grenzen von 1937 wurde formal juristisch nie aufgelöst. Dies wurde per bis heute nicht angefochtenem Bundesverfassungsgerichtsurteil festgestellt. Diese Grenzen wurden im BRD-Grundgesetz in Artikel 116 aufgenommen. Lediglich das Militär kapitulierte am 7. und 8. Mai 1945 vor den Westalliierten und Rußland. Eine Kapitulation der Regierung oder Teilen davon gab es nie.
Nach gültiger Rechtslage und Streichung des Artikels 23 mit Rechtswirksamkeit zum 17.7.1990 24°° Uhr MEZ durch die USA gemäß Alliierten-Vorbehaltsrecht (VOBI. Brit. Zone S. 416) durch den Außenminister James Baker in Paris im Grundgesetzbuch der BRD, ist der territoriale Geltungsbereich des GG erloschen. Ein Gesetz ohne die Definition seines territorialen Geltungsbereichs gilt nirgendwo. Einzig gültige Verfassung ist die Weimarer Verfassung von 1933, die nie ausgesetzt wurde.
Das Deutsche Reich wurde von den USA am 12. September 1944 (vgl. Artikel I § 1 der Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces (SHAEF) - Gesetzgebung) beschlagnahmt. Anfänglich aufrecht erhalten durch die weitere Inbetriebnahme der Deutschen Reichsbahn mit ihren Beamten, sowohl im besatzungsrechtlichen Instrument Ost als auch West. Seit 1985 haben die Alliierten mit den USA als erster Siegermacht in Berlin eine durch die Alliierten eingesetzte "kommissarische Regierung Deutsches Reich" zur weiteren Aufrechterhaltung eingesetzt bzw. genehmigt.
Bereits vor Auflösung der Deutschen Reichsbahn bzw. Übernahme der Reichsbahnbeamten durch die Deutsche Bahn AG, mit Ausnahme des damaligen Reichsbahnobersekretärs Herrn Ebel, wurde Herr Ebel als noch lebender Beamter (vereidigt auf die Weimarer Verfassung) als Generalbevollmächtigter durch die USA mit der Bildung dieser Regierung beauftragt. Seit der Existenz dieser kommissarischen Regierung hat jeder Deutsche die Möglichkeit , diese Staatsbürgerschaft zu beantragen und ist dann der lediglich "freiwilligen" Gerichtsbarkeit der BRD nicht mehr unterstellt. Die durch die Alliierten eingesetzte und durch Bundesgerichtsurteile rechtlich festgestellte und handlungsfähige kommissarische Reichsregierung besteht mittlerweile aus über 100 Regierungsbeamten mit Amtssitz in Berlin.
Im Vortrag werden u. a. der geschichtliche und juristische Hintergrund zum Deutschen Reich, die offizielle Stellung von BRD-Behörden zum Deutschen Reich, Zweck und Aufgaben der kommissarischen Reichsregierung und Absichten der Alliierten näher beleuchtet. In diesem Zusammenhang ist das Selbstverständnis der kRR, nicht als Handlanger der USA, sondern als offiziell genehmigte Instanz des Besatzer zu agieren, von großer Bedeutung.

gez. Dr. Matthes Haug, Reichsinspektor der kommissarischen Reichsregierung

WICHTIGER HINWEIS: Der Vortrag und die KRR haben nichts mit dem sog. "Dritten Reich" zu tun, sondern sind als Nachfolger der demokratischen "Weimarer Republik" anzusehen.

Quelle: http://members.tripod.de/Jakin/Regentreff.html#

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