Re: Justizministerium verlängert Rechtstelefon für Hochwasseropfer

Geschrieben von Alex am 19. August 2002 18:10:09:

Als Antwort auf: Justizministerium verlängert Rechtstelefon für Hochwasseropfer geschrieben von Johannes am 19. August 2002 14:30:10:

Hallo Johannes,

wenn das alles so ist wird das ganze wirkliche Ausmaß dann erst klar, wenn die Welle der Privatinsolvenzen rollt, mit dem ganzen Anhängesel der Sozialkosten.....Das heist der Flurschaden ist dann nochmal weitaus größer als die eigentliche Flutwelle, da ich mir kaum vorstellen kann daß jeder Häuslebauer alle Kosten von der Hilfe (Bund usw.) bekommen werden und das dann (die Brauchen das Geld ja alleine um Straßen, Brücken, Infrastruktur wieder instandzusetzen, und leider wird da alle Hilfs- und Spendenbereitschaft nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein. (Obwohl ich unheimlich angetan bin an der (immer noch vorhandenen ) Solidarität in Deutschland,

Grüße

Alex


>Hallo,
>vielleicht hilft diese Info ja auch dem einen oder anderen Betroffenen weiter.
>Gruß
>Johannes
>
>Justizministerium verlängert Rechtstelefon für Hochwasseropfer
>[19.08.2002 - 12:57 Uhr]
> Dresden (ots) - Das vom Justizministerium eingerichtete
>Rechtstelefon für Hochwasseropfer wird vorläufig fortgesetzt. Es ist
>weiterhin von 9.00 - 19.00 Uhr unter der Nummer 0800/1005704
>erreichbar. Hintergrund der Entscheidung, das Rechtstelefon über den
>19. August 2002 hinaus fortzuführen, ist die enorme Nachfrage. Seit
>dem 15. August 2002 haben bereits hunderte Anrufer aus allen
>sächsischen Hochwassergebieten hier Informationen zu Rechtsfragen
>rund um die Hochwasserschäden erhalten.
>
> Justizminister Thomas de Maizière: "Erst jetzt, bei sinkenden
>Pegelständen, werden die enormen Schäden durch das Hochwasser in
>ihrem ganzen Umfang erkennbar. Damit tauchen Rechtsfragen auf, die in
>den Tagen der akuten Flutabwehr den Betroffenen noch nicht so
>deutlich waren. Wir wollen deshalb unser Rechtstelephon vorerst
>fortsetzen. Denn auch in Rechtsfragen dürfen wir die Hochwasseropfer
>nicht allein lassen."



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