Re: Erstmalig: USA wenden Kriegsrecht gegen einen US-Bürger an

Geschrieben von Swissman am 11. Juni 2002 22:22:43:

Als Antwort auf: Erstmalig: USA wenden Kriegsrecht gegen einen US-Bürger an geschrieben von Johannes am 11. Juni 2002 01:34:13:

>> Die Sicherheitsbehörden stufen den unter Terrorverdacht festgenommenen US-
>> Bürger als «feindlichen Kombattanten» ein. Nach Einschätzung von Beobachtern
>> ist dies ein einmaliger Vorgang in der US-Justizgeschichte.

Die Frage ist, was jetzt gilt: Im Artikel wird er das eine Mal als "feindlicher Kämpfer", das andere Mal aber als "feindlicher Kombattatant" bezeichnet. - Der Unterschied ist entscheidend: Im zweiten Fall wird er als Kombattant anerkannt, womit er seit seiner Ergreifung als Kriegsgefangener zu gelten hätte (die nptwendigen Bedingungen erfüllt er zwar nicht, wie Du richtig angemerkt hast, wobei es den Amerikanern natürlich freistehen würde, ihn trotzdem als Kriegsgefangenen zu behandeln). "Kämpfer" hingegen ist kein juristischer Begriff - darunter liessen sich kämpfende Personen, auf welche die Definiton des Kombattanten zutrifft, wie auch solche, die die Bedingungen nicht erfüllen, zusammenfassen.

>Hallo,
>unser Swissman wird an dieser Meldung sicher seine helle Freude haben:

Nicht wirklich - sieh unten

>Bush hat entschieden, daß dem Gefangenen die normalen Bürgerrechte nicht mehr zustehen und er sich nicht vor einem normalen Gericht verantworten kann, sondern nur vor einem Militärgericht.

Demnach wäre die korrekte Übersetzung wohl "Kämpfer". Mit diesem Begriff werden auch die gefangenen Taliban bezeichnet. Wie dem auch sei, ich bin mit beiden Begriffen nicht wirklich glücklich: Bei dem Verdächtigen handelt es sich offenbar um einen US-Amerikaner. Wenn sich der Verdacht bestätigen lassen sollte (wobei ich vom Konzept einer "schmutzigen Bombe" eigentlich nicht viel halte: ich bezweifle ernsthaft deren Wirksamkeit - "Dirty Bombs" gehören meiner Meinung nach ins Gebiet der psychologischen Kriegsführung), dann hat der Mann sich des Hoch- und des Landesverrates schuldig gemacht: Hätte man ihn auf dem Schlachtfeld erwischt, wäre er selbst dann kein Kriegsgefangener, wenn er die Bedingungen grundsätzlich erfüllen würde, sondern ein gemeiner Verbrecher, den man in einer zugegebenermassen ungewöhnlichen Situation ergriffen hätte. Die Behandlung wäre die gleiche wie bei Franktireuren.

Im konkreten Fall handelt es sich um einen Verdächtigen, dessen Schuld noch bewiesen werden muss, was aber durchaus auch vor einem Militärgericht geschehen kann. Hoch- und Landesverrätern droht im Regelfall die Höchststrafe - in den USA wäre dies die Todesstrafe.

Wichtiger aber noch ist folgendes: Wenn der Verhaftete tatsächlich zu Al Quaida gehört, dann ist er zugleich ein potentiell wichtiger Geheimnisträger - es muss daher versucht werden, ihn zum sprechen zu bringen. Da die Armee nicht unbedingt gerichtsverwertbare Beweise, als vielmehr nachrichtendienstliche Erkenntnisse für die Operationsplanung benötigt, können deren Verhörexperten auch gewisse Tricks (und ich spreche jetzt ausdrücklich NICHT von Folter) anwenden, die zivilen Polizeibeamten verboten wären...

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