Re: Vermieter missbraucht sein Recht

Geschrieben von TSoL am 22. April 2002 10:03:00:

Als Antwort auf: Vermieter missbraucht sein Recht geschrieben von Gilgamesch am 22. April 2002 03:35:24:

Hi,

ganz so schlecht wie du denkst sind deine Karten auch nicht.


TIP: Wenn du eine Abbuchungserlaubnis für die Miete hattest buche dir das Geld der Kaution zurück. Dies ist zwar nicht legal aber dann muss der Vermieter an dich herantreten und nicht du an ihn. Habe ich auch schon gemacht. Scheint wohl langsam Sitte zu sein die Kaution einbehalten zu wollen.

Hier ein Urteil zwcks Rücklastschriften von Abbuchungen die länger als 6 Wochen zurück liegen. Geh damit zur Bank und hol dir dein Geld.

* Mit Urteil vom 06.06.2000 hat der BGH (Az.: XI ZR 258/99) entschieden, dass * es für Rücklastschriften keine Frist gibt.
* Also, falls Eure Bank auf die 6 Wochenfrist besteht, einfach das Urteil
* ausdrucken oder der Bank das Aktenzeichen mitteilen.
* Quelle: www.rws-verlag.de

Beantworte mir aber vorher folgende Fragen:

1. Wie lange hast du in der Wohnung gewohnt?

2. Gab es ein Übergabeprotokoll beim Einzug?

3. Stehen im Mietvertrag Dinge von Renovierung beim Auszug oder wurden andersweitige Verträge gemacht darüber.

4. Hast du Quittungsbelege über eigene renovierungsmaterialen oder Aufwendungen?

Schaffe dir Zeugen und Beweismatrial vom Zustand deiner Wohnung solange du noch kannst. Nimm dir einen oder mehrere Zeugen mit. Wenn es geht keine Familienangehörigen. ( Arbeitskollegen , Freunde ) Mache Fotos & Video.

Gib die Schlüssel erst nach Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls heraus.

Lass dir die angeblichen Mängel an der Wohnung schriflich geben und eine Frist setzen bis wann du zeit hast diese zu beheben. ( so kann er später keine weiteren Mängel erfinden )

Nimm auch zu diesem Termin ein oder mehrere Zeugen mit.


Kenne mich auf dem gebiet ein wenig aus. Wenn du noch Fragen hast die du nicht hier im Forum posten willst. MaWa99@gmx.de


mfG
Matthias




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