Grundstückserwerb Schweden FAQ
Geschrieben von Mr. Burns am 02. März 2001 10:32:00:
Als Antwort auf: Leute, lasst die Gelegenheit nicht vorbeigehen !!! geschrieben von franke43 am 02. März 2001 09:37:53:
Hallo Franke43,
dieses Objekt ist wirklich spottbillig, aber bitte bedenkt
dass ein ausländischer Staatsangehöriger, der in Schweden
Grundeigentum erworben hat, damit nicht automatisch Anspruch
auf eine ständige Aufenthaltserlaubnis hat.Was hilft die schönste Immobilie wenn Sie euch nicht reinlassen?
Ich habe noch einen Link zu dem Thema gefunden, vielleicht ist
er ja ganz nützlich.Viele Grüsse
Mr. burns
- Burni! Frank lebt doch da!!! Mischel 02.3.2001 10:35 (6)
- Re: Burni! Frank lebt doch da!!! Mr. Burns 02.3.2001 15:26 (1)
- Re: Burni! Frank lebt doch da!!! Mischel 02.3.2001 15:41 (0)
- Re: Muchel aber wir nicht ! dainti 02.3.2001 10:48 (3)
- Sorry warn Tippfehler - Michel dainti 02.3.2001 10:49 (2)
- Schi... - Mischel - jetzt hab ichs aber !! ;-) dainti 02.3.2001 10:50 (1)
- Dicke Finger oder was ;-) Mischel 02.3.2001 11:22 (0)