Grundstückserwerb Schweden FAQ

Geschrieben von Mr. Burns am 02. März 2001 10:32:00:

Als Antwort auf: Leute, lasst die Gelegenheit nicht vorbeigehen !!! geschrieben von franke43 am 02. März 2001 09:37:53:

Hallo Franke43,

dieses Objekt ist wirklich spottbillig, aber bitte bedenkt
dass ein ausländischer Staatsangehöriger, der in Schweden
Grundeigentum erworben hat, damit nicht automatisch Anspruch
auf eine ständige Aufenthaltserlaubnis hat.

Was hilft die schönste Immobilie wenn Sie euch nicht reinlassen?

Ich habe noch einen Link zu dem Thema gefunden, vielleicht ist
er ja ganz nützlich.

Viele Grüsse

Mr. burns


Antworten: