Meinungsfreiheit, Strafbarkeit und bundesdeutsches Recht

Geschrieben von Franke32 am 26. Februar 2001 21:58:49:

Liebe Forumsteilnehmer!
Ich denke das zeigen von NS Symbolen inst in Deutschland verboten - daher sollte man auch nicht mit so etwas herumlaufen. Da das Internet außerhalb Deutschlands auch existiert, stellt das sicher in anderen Staaten keine Straftat dar. Ich lehne zwar die NS Zeit ab, aber ich denke jemanden anzuzeigen ist die höchste Form des Denunziantentums - an solchen Leuten hätte jeder Blockwart seine Freude gehabt. Ich denke Meinungen bei denen mit Zwang versucht wird, sie totzuschweigen brechen sich irgendwo ihren Weg....
Nur duch Aufklärung kann man den Menschen ein Bild vom real existierten Nationalsozialismus bieten und daß man sich mit diesem Thema auseinander setzen muß. Ich denke, man sollte jedenfalls keine Spitzel Methoden anwenden wenn jemand eine Meinung vertritt, die bundesdeutschem Recht entgegensteht.
An einem guten Stammtisch gibt es zwar kontroverse Diskussionen über so etwas - niemals aber Denunziation und Verhaftungen.

Daher mein Kompromiss -
Bilder problematischen Inhalts vermeiden und gleichzeitig allen Anfängen von Zensur und Denunziantentum entgegentreten.
Mit freundlichem Gruß

Michael

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