Partisan oder nicht...

Geschrieben von Badland Warrior am 05. März 2002 17:09:44:

Als Antwort auf: paßt auf den Militärklamotten ! geschrieben von Mat72 am 05. März 2002 12:56:12:

Hi, Mann1

Die Sache ist die: Die Russen ballern eh auf alles, was sich bewegt, egal ob Kind oder Greis, hund oder Katze. Da ist es scheißegal. Die eigenen Truppen ballern auch auf alles, was verdächtig ist. Außer, wenn es die eigene uniform trägt. Gerät man in die Häönde der eigenen Leute, kann man denen die Situation erklären. Im schlimmsten Fall wird man eine Woche eingesperrt und dann an die Front geschickt. Ist natürlich mies, aber was soll's, ist schließlich die Heimat und man ist ja auch nicht allein. Außerdem gilt Folgendes:

Als Partisan ist Angehöriger eines vom Feind eroberten Landes anzusehen,der
einerseits nicht Soldat ist, anderseits nicht sämtliche Voraussetzung für
die organisierten Widerstandsbewegung, wie Artikel 4A des Genfer Abkommens
über die Behandlung von Kriegsgefangenen vom 12.08.49 vorschreibt erfüllt. Diese
Personen stellen sich außerhalb des Kriegsrechts und haben somit keinen Anspruch auf Behandlung als Kriegsgefangene. Vielmehr sind sie -mit Anzeige - dem
Zuständigen Gericht zur Aburteilung zu überantworten (Artikel 5 des Genfer Abkommens über den Schutz der Zivilbevölkerung im Kriegszeiten vom 12. 08.49 BGBI.
155/1953). Klartext wenn man mit einer Waffe egal welcher Art erwischt wird, man
abgeurteilt ( wie das Urteil aussieht weiß glaube ich jeder selber)
Die Möglichkeit diesen zu entgehen besteht darin eine Uniform zu Tragen (BRD) o.
zumindest ein Hoheitsabzeichen zu tragen (Mit letzteren wäre ich vorsichtig.

Badland Warrior



Antworten: