Re: idiotischer Film

Geschrieben von Hubert am 28. Dezember 2005 12:04:39:

Als Antwort auf: Re: idiotischer Film geschrieben von Zitrone am 28. Dezember 2005 11:31:15:

Hallo Zitrone,

der Artikel enthält dermaßen viele Fehler, daß ich der guten Ordnung halber nur mal die gravierendsten korrigieren möchte.


1. Das Zweite Vatikanische Konzil steht hundertprozentig in der Tradition der Kirche, aber durch eine mangelhafte Umsetzung einiger Konzilspunkte entstand der Eindruck, es enthielte strukturelle Brüche.


2. Der interreligiöse Dialog ist sehr notwendig, heißt aber nicht, daß die Kirche auch nur einen Fußbreit Boden preisgibt. Da es eine allgemeine Berufung zum Beten gibt, sehe ich kein Problem darin, gemeinsam mit Protestanten, Juden und Moslems zu beten.

Was das Selbstverständnis der Kirche betrifft, so empfehle ich die Punkte 161 – 176 im neuen kurz und knackig gefaßten Kompendium des „Katechismus der Katholischen Kirche“:

162. Wo besteht die einzige Kirche Christi?
Die einzige Kirche Christi, in der Welt als Gesellschaft verfaßt und geordnet, besteht in (subsistit in) der Katholischen Kirche, die vom Nachfolger des Petrus und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird. Nur durch sie kann man die ganze Fülle der Heilsmittel erlangen. Denn einzig dem Apostelkollegium, dessen Haupt Petrus ist, hat der Herr alle Güter des Neuen Bundes anvertraut.

163. Wie sind die nicht katholischen Christen zu betrachten?
In den Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, die sich von der vollen Gemeinschaft der Katholischen Kirche getrennt haben, sind vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit zu finden. Alle diese Güter stammen von Christus und drängen auf die katholische Einheit hin. Die Mitglieder dieser Kirchen und Gemeinschaften sind in der Taufe Christus eingegliedert. Darum werden sie von uns als Brüder und Schwestern anerkannt.


3. Was das Thema „Religionsfreiheit“ betrifft, so findet der große Katechismus auch hier deutliche Worte:

2108
Das Recht auf Religionsfreiheit bedeutet weder die moralische Erlaubnis, einem Irrtum anzuhängen, noch ein angebliches Recht auf Irrtum, sondern es ist ein natürliches Recht des Menschen auf die bürgerliche Freiheit, das heißt darauf, daß im religiösen Bereich – innerhalb der gebührenden Grenzen – von der politischen Gewalt kein äußerer Zwang ausgeübt wird. Dieses natürliche Recht ist in der Rechtsordnung der Gesellschaft anzuerkennen, so daß es zum staatlichen Recht wird.

Im Klartext heißt das: Keine staatliche Gewalt darf einen Nicht-Katholiken daran hindern, katholisch werden zu wollen.

Herzliche Grüße,
Hubert



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