Re: Vorgängerpapst?
Geschrieben von Theo Stuss am 28. Dezember 2005 12:00:42:
Als Antwort auf: Re: idiotischer Film geschrieben von Zitrone am 28. Dezember 2005 11:31:15:
Dazu mußte er erst einmal Papst werden:
Can.188, Absatz 4 des Kirchenrechtes von 1917 legt mit Rückgriff auf die §3 und 6 der Bulle Pauls IV. "Cum ex Apostolatus Officio", fest, daß jedes beliebige Kirchenamt stillschweigend vakant wird, im Falle des öffentlichen Glaubensabfalls.
Wer ein Exemplar des Kirchenrechtes von 1917, mit Fußnoten allerdings, zur Verfügung hat, der kann die Liste der Kanones leicht einsehen, welche sich auf die Bulle Pauls IV. beziehen, von der wollte, daß sie für ewige Zeiten gültig sei.
http://www.dailycatholic.org/cumexapo.htm
§6 der Bulle bezieht sie ausdrücklich auf einen vermeintlichen Papst. Erst recht ist laut Paul IV. jedermann unfähig ein katholisches Amt auszuüben, der schon vor seiner Erhebung in manifeste Häresie gefallen war. Wie können irgendwelche Leute behaupten, Pius X. hätte diese Bulle abegschafft, wenn doch die Initiative zum Kirchenrecht von 1917 gerade gekommen war und Benedikt XV. dieses Kirchenrecht mit Bezug auf die Bulle Pauls IV. eingeführt hatte?
Man muß fast meinen, daß der Satz des hl.Apostels Paulus "erst muß derjenige weichen, der ihn (den Antichristen) aufhält", sich nicht nur auf den römischen Kaiser, sondern auch auf den Papst bezieht. Es ist also augenscheinlich, daß der prophezeite Abfall da ist.
Warum wollte Paul IV. dieser Bulle ewigen Bestand verleihen? Und warum findet sich der Can.188 im Kirchenrecht? Warum hat Johannes Paul II. ausgerechnet diesen Kanon aus seinem Kirchenrecht von 1983 gestrichen?
Der Can.188 erklärt den stillschweigenden Amtsverlust "von selbst und ohne jede weitere amtliche Verlautbarung". Wozu ist dieser Kanon da? Zum Schutz der Laien.