Re: @ Zitone - Welch kranker Mensch muß das sein, der so etwas schreibt
Geschrieben von Hubert am 29. November 2005 09:39:54:
Als Antwort auf: Re: @ Zitone - Welch kranker Mensch muß das sein, der so etwas schreibt geschrieben von Zitrone am 29. November 2005 09:21:32:
Hallo Zitrone,
ich unterstelle dir weder, daß du Nazi bist noch Kommunist – das sind nämlich die beiden Hauptfeinde der Kirche. Im Gegenteil: Ich unterstelle dir Redlichkeit und guten Willen, aber du bist vollkommend unwissend!
Jetzt etwas zur Historie: Seit dem 14. Jahrhundert erreichte der Hexenglaube in vielen europäischen Ländern eine enorme Ausbreitung. Seit der Mitte des 16. Jahrhunderts wurde eine große Zahl von abergläubischen Schriften, Hexen- und Teufelsbüchern usw. unter das Volk gebracht.
Die damalige protestantische Lehre, nach der der Teufel alle Gewalt über jede Kreatur habe, führte zur Entstehung einer eigenen Literatur, den sogenannten „Hexenpredigten“. Daher breitete sich der Hexenwahn und die Verfolgung der Hexen zunächst in den deutschen protestantischen Gebieten aus und griff dann später auch auf die katholischen Gebiete über, die eine enge Beziehung zum Protestantismus hatten (zum Beispiel Trier, Bamberg, Würzburg, Münster oder Paderborn).
Unter den Katholiken ging die Forderung zum Einschreiten gegen die Hexen meist vom Volk aus, das die Hexen zum Beispiel für wirtschaftliche Mißstände verantwortlich machte – die Forderung ging, historisch nachweisbar, aber unter gar keinen Umständen von Rom aus. Rom, früher wie heute, Sitz von Intelligenz und Bildung, wußte natürlich, daß an einer Mißernte unmöglich eine „Hexe“ schuld sein konnte. Die Kirche hat sich im Gegenteil massiv gegen eine Ausbreitung dieses Unsinns zur Wehr gesetzt.
Bei den Protestanten waren es Juristen (wie der Strafrechtswissenschaftler Benedikt von Carpzov), Naturwissenschaftler (wie der Mathematiker und Astronom Johannes Kepler) und Prediger (wie Spizelius), die die Hexenprozesse aus dogmatischen Gründen (nämlich wegen der Beziehung der Hexen zum Teufel) forderten.
Die formelle Ausgestaltung der Hexenprozesse kam mit der Einführung der peinlichen Halsgerichtsordnung Karls V. 1532, in der zum Beispiel die Verfolgung auf Verdacht oder die Folter festgeschrieben wurden. Diese Anordnungen wurden also von der weltlichen Rechtsprechung und nicht von der katholischen Kirche getroffen.
Herzliche Grüße,
Hubert