Re: Ja, Du irrst Dich
Geschrieben von Theo Stuss am 23. November 2005 09:00:18:
Als Antwort auf: Re: Schöne Rhetorik geschrieben von Hubert am 22. November 2005 22:05:59:
>Dann verweisen wir doch einfach auf das "ecclesia supplet". Die richtige Intention gilt im Zweifel mehr als die falsche Formel. Korrigiere mich, wenn ich mich irre.
Lieber Hubert,
das Suppletionsrecht ist rein jurisdiktioneller Natur und kann keine Mängel an der Form heilen. So hat zum Beispiel jeder Priester, ob er exkommuniziert ist oder nicht, die hinreichende Jurisdiktion einem sterbenden Christen die Beichte abzunehmen. Jeder darf auch in so einem Fall taufen.Das Hauptproblem der neuen Bischofsweihe ist, daß der Begriff der Sendung des Hl.Geistes sowohl eigentlich, als auch uneigentlich verwendet wird und zwar in der Form selbst. Innerhalb des Begriffes der eigentlichen Sendung wird der Hl.Geist nur gesandt von einer Person, aus der er auch innertrinitarisch hervorgeht. Also kann man nur uneigentlich sagen, der Sohn habe den Hl.Geist empfangen, denn auch der Sohn kann nur eigentlich vom Vater gesendet werden (Menschwerdung). Dann folgt in der neuen Form ein eigentlicher Sendungsbegriff auf den uneigentlichen, denn der Sohn hat ja den Hl.Geist in eigentlicher Sendung den Aposteln gegeben. Schließlichgeht der Geist ja auch aus dem Sohn hervor.
Die uneigentliche Sendung des Hl.Geistes an den Sohn ist also kein realer, sondern ein anthropomorpher Ausdruck (so wie jemand sagen kann, der Geist habe Jesus in die Wüste getrieben). Folglich kann sie auch keinen Effekt auf die Mitteilung des Episkopates haben.
Man hat sich aus dem syrischen Ritus der Inthronisierung eines Patriarchen irgendeinen Satz herausgefischt, der da gar nicht die Form ist, diesen hat man umgemodelt und dann willkürlich zur Form erklärt.
Syrisch:
Erleuchte und gieße aus, Verstand und jene Gnade, die aus dem Deinem fürstlichen Geist ist, den Du Deinem (maronitisch: die Du Deinem..) geliebten Sohn Jesus Christus gegeben hast. Gib Weisheit, o Gott, Rat, Stärke und Kraft, Einheit des Geistes etc.
Paul VI. setzt uneigentliche Sendung und eigentliche gleich:
Gieße jetzt aus über deinen Diener, den du erwählt hast, die Kraft, die von dir ausgeht, den Geist der Leitung. Ihn hast du deinem geliebten Sohn Jesus Christus gegeben, und er hat ihn den Aposteln verliehen. Sie haben die Kirche an den einzelnen Orten gegründet als dein Heiligtum, zur Ehre und zum unaufhörlichen Lob deines Namens.
Zudem hat man gar nicht beachtet, daß der Kandidat für das Amt des Patriarchen im syrischen Ritus normalerweise schon Bischof ist. Dieser Ritus ist also für gewöhnlich nichtsakramental. Für den Fall der Inthronisierung eines Kandidaten der nur Priester ist, legen alle Bischöfe dem Kandidaten die Hände auf und sprechen das sakramentale Gebet:
Imponimus manus nostras super servum Dei istum, qui est electus in Spiritu ad statum firmam et religiosum Ecclesiam, cujus principatus moarchicus est atque indissolubilis, indefectibilis est ac invisiblils Dei datoris judicium verorum et sanctarum revelationum divinorumque charismatum, dogmatum fidelium Trinitatis per crucem, per resurrectionem, incorruptibilem in Eccl. Die, in nomine Patris etc. Amen. Denzinger, Ritus Orientalium in administrandis Sacramentis, Seite 219 für den maronitischen Ritus, Seite 77 für den syrischen. Für den koptischen finden sich zwei Varianten dieses Gebetes auf den Seiten 35(Quelle Ebnassali) und 56(Quelle Abulbirkat). Die Urform findest Du in der Handschrift TESTAMENTUM DOMINI NOSTRI JESU CHRISTI, dort ist es auch die erste Handauflegung.
Kopien in PDF-Format kannst Du von mir bekommen.
Ach ja, maronitischer Ritus. Dieser kennt mehrere Handauflegungen und die erste ist bereits hinreichend. Die Worte lauten:
Gloria Patri etc.. Praesta nobis, Domine Deus, ut pure et sancte stemus coram altari tuo sancto, tuam misericordiam exorantes, ut sis nobiscum et inter nos, nobisque largiris effusam divini tui doni opem in hoc etiam instanti, ita ut secundum voluntatem tuam perficiamus ministerium perfecti hujus principis sacerdotum et attollamus. Denzinger, Seite 208
Der Ritus nach Paul VI. hat also nichts mit syrischen, maronitischen und koptischen Riten zu tun, auf die er sich aber beruft. Ausgerechnet die Worte im Ritus Pauls VI., die theologisch die Form sein könnten, werden durch die Rubriken ausgeschlossen:
"Vater, Du hast das Herz dieses Deines Dieners erkannt, den Du zum Bischofsamt erwählt hast, um Deine heilige Herde zu weiden und das höchste Priestertum auszuüben...
Dieser Satz nützt aber nichts, wenn er nicht in moralischer Einheit mit der Handauflegung gesprochen wird. Laut dem Dokument VINDICATION der englischen Bischöfe zur Verteidigung der Erklärung Leo XIII. zur Ungültigkeit der anglikanischen Weihen aus dem Jahr 1898, wird gennau dieser Satz in der Handschrift CoApVIII (apokryphe Apostolische Konstitutionen) ausgemacht und als gültige Form angegeben. Im syrischen Ritus der Inthronisierung eines Patriarchen, der noch nicht Bischof ist, ist dies ein zusätzliches Gebet zu einer weiteren Handauflegung durch den ältesten Bischof.
Langer Rede kurzer Sinn, Dunkelelbin könnte Recht haben, daß Benedikt XVI. zwar inthronisiert, aber nicht konsekriert ist. Für mich ist es klar, da sitzt jemand auf dem Papstthron und er ist kein Bischof.