Re: RFID überall, wenn es Zwang wird im Personalausweis?
Geschrieben von Johannes am 12. August 2005 23:45:20:
Als Antwort auf: Re: RFID überall, wenn es Zwang wird im Personalausweis? geschrieben von Deyvotelh am 12. August 2005 20:15:00:
> Außerdem besteht für LKWs hierzulande praktisch auch schon eine Totalüber-
> wachung per GPS. Der Speditionsunternehmer kann genau nachverfolgen, welcher
> Fahrer sich wie lange in einer Imbißbude aufgehalten hat.
Hallo Deyvotelh,das geht übrigens auch per Handy und wird kommerziell angeboten. So sieht die Firma auf einen Blick, welcher Fahrer sich gerade wo befindet und evtl. noch ein zusätzlich Ziel ansteuern kann. Also ohne GPS, nur über die Ortung des Handys.
> Ein Handy ist meines Wissens nach nur so lange eine Wanze, so lange es ein-
> geschaltet ist.Stimmt, auch wenn es gegenteilige Gerüchte gibt.
Was man bei Handy wissen sollte: Der Provider informiert Dich nur darüber, daß die "Verkehrsdaten" für die Abrechnung gespeichert werden und je nach Wunsch mit der Rechnungsstellung oder 80 Tage später gelöscht werden. Tatsächlich wird aber mehr und teils auch länger gespeichert.
Technischer Einschub und Beispiele:
- Schon an die Verpflichtung zum Löschen halten sich manche Provider nicht. Ich hatte hier das Problem, daß jemand über eine Mobilkarte telefoniert hatte, und zwar in der Anfangszeit des Call-by-Zeit. Irgendwann kam der Anbieter auf die Idee, er hätte dies anders berechnen müssen und schickte etwa 1 Jahr später eine Nachforderung. Ich konnte dies noch nicht mal überprüfen, da der, der sie benutzt hatte, gestorben war, auch schien es mir eh zweifelhaft, also verweigerte ich die Zahlung der Nachforderung. Es kam eine Mahnung, und dann fragte ich freundlich an, mir doch mitzuteilen, auf Grund welcher Daten sie ein Jahr nach der ursprünglichen Rechnung die Nachforderung errechnet haben - da hatte ich Ruhe, denn sie wußten, daß sie Daten, die sie nicht hätten haben dürfen, nicht als Beweismittel vor Gericht hätten verwenden dürfen. Wir wären also gar nicht zur Frage gekommen, ob die Forderung berechtigt ist, denn es durfte ja gar keine Daten geben, denn die Rechnung für den Zeitraum war gestellt, also hätte spätestens nach 80 Tagen alles weg sein müssen. Probiert haben sie es, auf den Nachweis haben sie allerdings verzichtet.
Dies als Beispiel dafür, daß die vorhandenen, klaren Bestimmungen nicht immer eingehalten werden.
- Zusätzlich zu den Abrechnungsdaten werden aber noch Deine Bewegungsdaten gespeichert, und die auch dann, wenn Du gar nicht telefonierst. Denn sobald Du Dein Handy einschaltest, meldet es sich im Netz an, und der Standort des benutzten Senders wird festgehalten. Dies ist nötig, damit ein Ruf in die entsprechende Zelle geleitet werden kann, aber sobald Du aus der Zelle draußen bist, wird die alte Information nicht mehr benötigt - aber dennoch weiter gespeichert. Wie lange, darüber sind keine sicheren Informationen zu finden, in den AGBs steht jedenfalls nichts dazu.
Dazu wieder ein eigenes Erlebnis: Handy eines Freundes auf einer Konferenz gestohlen (am Anfang, als die Dinger noch richtig teuer waren), er hatte jemand im Verdacht. Also beim Provider angefragt, wie sich der Standort verändert hat, ob dies den Verdacht erhärtet oder denjenigen entlastet. Die Daten hatte er, wollte sie auch erst rausgeben, dann doch nicht, dann nur nach Anzeige und Aufforderung durch die Polizei, dann nur nach Gerichtsbeschluß, und es war auch nicht klar, wer dort nun für was kompetent war (deswegen wird dort von uns nie wieder jemand einen Vertrag abschließen). Aber bei all dem wurde nie bestritten, daß die Daten vorhanden sind, auch wenn mein Freund es irgendwann aufgegeben hatte.
- Dann gibt es noch eine Grauzone, die teils von der Polizei genutzt wird. Die Gesprächsdaten oder gar eine Mithörerlaubnis bekommt sie ja nur nach Gerichtsbeschluß, aber die vorhin erwähnten Aufenthaltsdaten bekommt sie einfacher. Aktualisiert werden die Aufenthaltsdaten jeweils dann, wenn Datenverkehr zwischen Handy und Basisstation stattfindet. Und dieser Datenverkehr läßt sich mit Hilfe von "stillen SMS" erzeugen:
"Stille" SMS sind Kurzmitteilungen, welche die angeschriebenen Geräte nicht als normale Text-Nachrichten registrieren und deren Empfang sie dem Nutzer nicht wie üblich im Display melden; vielmehr quittieren sie den Empfang nur gegenüber dem Netz. So erzeugt die Polizei Verbindungsdaten beim Mobilfunkprovider, die dieser wiederum laut Gesetz "unverzüglich" zum Zwecke der Standortbestimmung auslesen und zur Verfügung stellen muss. Mit dem Hinweis auf "Gefahr im Verzug" müssen die Beamten nicht mal auf richterliche Erlaubnis warten.
(mehr: http://www.heise.de/mobil/artikel/50922)Wenn also schon bei Handy viel mehr gespeichert bzw. ausgewertet wird / werden kann, als allgemein bekannt ist, so kann man das gleiche auch bei den RFIDs erwarten. Diese Auswertungsmöglichkeiten mögen teils gut sein (die London-Atttentäter wurden über die Daten der Handys ermittelt), können aber auch mißbraucht werden.
Egal, als wie gut oder wie bedenktlich wir die Entwicklung einschätzen: Sie wird kommen, und in der Folge werden sich die Prophezeiungen erfüllen, z.B. die aus der Offenbarung des Johannes.
Gruß
Johannes
- Re: RFID überall, wenn es Zwang wird im Personalausweis? SANdOR 13.8.2005 09:36 (0)
- Re@Johannes: RFID überall, wenn es Zwang wird im Personalausweis? Deyvotelh 13.8.2005 00:53 (1)
- Re: Re@Johannes: RFID überall, wenn es Zwang wird im Personalausweis? Eichbaum 13.8.2005 16:06 (0)