Noch ein Nachtrag, warum sich das Schicksal beeilen muß ...

Geschrieben von offthspc am 05. Juli 2005 21:08:47:

Als Antwort auf: Nur ein kleiner Kommentar zur goldenen Kette geschrieben von offthspc am 05. Juli 2005 20:54:18:

Rinder in Anbindung zu halten, ist untersagt.

Folgende Ausnahmen (ab ½ Jahr Alter,
bei den Anbauverbänden z.T. erst ab 1 Jahr) sind möglich und jeweils von der Kon-
trollstelle zu genehmigen:

- bei einzelnen Tieren auf begründeten Antrag, wenn dies aus Sicherheits- oder Tier-
schutzgründen nötig ist und zeitlich begrenzt wird (z. B. kranke Tiere),

- in bereits vor dem 24. August 2000 bestehenden Gebäuden, wenn regelmäßig Wei-
degang während der Weidesaison oder mindestens 2 mal wöchentlich Auslauf und
reichlich Einstreu vorliegen, bis zum 31. Dezember 2010 befristet,

- in kleinen Betrieben unbefristet (auch nach 2010), wenn die Rinder mind. 2 mal je
Woche Zugang zu Freigelände-, Auslauf- oder Weideflächen haben.

Also bis 31 Dezember 2010 muß alles entschieden sein *hähm* ;)

mfG
offthspc



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