Noch ein Nachtrag, warum sich das Schicksal beeilen muß ...
Geschrieben von offthspc am 05. Juli 2005 21:08:47:
Als Antwort auf: Nur ein kleiner Kommentar zur goldenen Kette geschrieben von offthspc am 05. Juli 2005 20:54:18:
Rinder in Anbindung zu halten, ist untersagt.
Folgende Ausnahmen (ab ½ Jahr Alter,
bei den Anbauverbänden z.T. erst ab 1 Jahr) sind möglich und jeweils von der Kon-
trollstelle zu genehmigen:- bei einzelnen Tieren auf begründeten Antrag, wenn dies aus Sicherheits- oder Tier-
schutzgründen nötig ist und zeitlich begrenzt wird (z. B. kranke Tiere),- in bereits vor dem 24. August 2000 bestehenden Gebäuden, wenn regelmäßig Wei-
degang während der Weidesaison oder mindestens 2 mal wöchentlich Auslauf und
reichlich Einstreu vorliegen, bis zum 31. Dezember 2010 befristet,- in kleinen Betrieben unbefristet (auch nach 2010), wenn die Rinder mind. 2 mal je
Woche Zugang zu Freigelände-, Auslauf- oder Weideflächen haben.
Also bis 31 Dezember 2010 muß alles entschieden sein *hähm* ;)
mfG
offthspc