Re: Ein Monster namens EU - das verkannte Datum 12. Mai 2005

Geschrieben von Rheinlaender am 13. Mai 2005 19:12:

Als Antwort auf: Ein Monster namens EU - das verkannte Datum 12. Mai 2005 geschrieben von Spitama am 10. Mai 2005 16:43:47:

Der Artikel 23 GG und der Artikel 24 sehen genau diese Uebergabe von Hoheitsrechten vor. Die Kernsaetze:

"Art. 23
1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet."

"Art. 24
(1) Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen."

Im "wesentlichen" heisst dabei, dass der durch das GG gegebene Schutz der Grundrechte nicht indentisch sein muss, sondern dass dem politischen Entscheidungsprozess ein Spielraum gewaehrt wird. Das Ratifikationsgesetz ist nur die Ausfuehrung der durch den Verfassungsgeber schon getroffenen Entscheidung. Nichts wirklich fuer das dt. Recht aufregendes, da die Grundentscheidung durch den Souveraen schon gefallen ist.



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