Theorie und Praxis

Geschrieben von Swissman am 03. Mai 2005 13:48:25:

Als Antwort auf: Re: Man sollte vor allem nicht vergessen ... geschrieben von Hybris am 03. Mai 2005 07:27:05:

Hallo Hybris,

>ehm Lydia, ich habe aber nicht gesagt, dass der Artikel 20 aufgehoben oder abgeschafft wird/werden soll, sondern dass man das mal als Volk irgendwann praktisch anwendet, was da drin steht ;-) Oder halt eben nicht, weil es niemanden interessiert bzw. kaum einer den Artikel 20 kennt.

Artikel 20 ist theoretisch eine gute Sache, praktisch aber, aufgrund der deutschen Waffengesetzgebung, weitgehend wertlos: Widerstandsrecht und ein freiheitliches Waffenrecht sind siamesische Zwillinge. Die Schweizer und die Amerikanischen Verfasungsväter waren sich dieses Umstandes sehr wohl bewusst, was sich in den jeweiligen Verfassungen niedergeschlagen hat. - Und auch die Rotfront kennt den Zusammenhang, weshalb das Recht, Waffen zu besitzen, von dieser Seite her auch andauernd unterminiert wird.

Thomas Jefferson hat den Zusammenhang sehr schön ausgedrückt: "When the government fears the people, there is liberty. When the people fear the government, there is tyranny."

Ich kann mir jedenfalls durchaus nicht vorstellen, dass ein Verbrechen wie der Holocaust oder der Rote Terror in einem Land mit freiheitlichem Waffenrecht hätte stattfinden können... Auch Gestapo-Beamte und Tschekisten hängen schliesslich in aller Regel an ihrem Leben...

mfG,

Swissman (Waffenbesitzer)


Antworten: