Re: den Kardinal „in pectore“ als
Geschrieben von Ahmad Fahmi am 18. April 2005 18:38:
Als Antwort auf: @Lydia + @Ahmad Fahmi betr. den Kardinal „in pectore“ als "Papstkandidat“ geschrieben von Astronom am 18. April 2005 12:51:11:
Hallo,
Er könnte doch die Tür der Sixtina klopfen und die Beglaubigung von JP II zeigen. Das müsste nicht unbedingt gleich sein, er könnte warten. Vielleicht ist das eine Sicherheitsmaßnahme von JP II, falls die Wahl in die Länge zieht. Vielleicht soll der Kardinal in pectore Schiedsrichter spielen, wie in der Proph von PJ XXII:
Zwei Brüder, davon keiner der wahre Vater sein wird. Die Mutter wird verlassen sein. Die Brüder des Ostens und des Westens werden sich gegenseitig umbringen und bei dem Überfall ihre eigenen Kinder töten.
Dann wird der barfüßige Heilige vom Berg hinabsteigen und das Reich erschüttern vor dem Grab des Barfüßigen, dem von der heiligsten Jungfrau Gesegneten.
Hört seine Worte.
Heiligste Maria, Tochter und Mutter Gottes, Herrin der Zukunft, rufe deine Söhne vom Feld zusammen, damit sie die zwei babylonischen Reiche niederwerfen.
Und einzigartig sei die Mutter, wie auch du einzigartig bist.
Die Erde wird den Mörtel zerstören und deine neue Kirche, Königin, wird irden sein. Und auf der Erde blühe auf ihren neuen Altar das Korn für den Hunger deiner Völker. Amen.Man unterscheidet hier zwischen dem barfüßigen Heiligen (der wäre der Kardinal in pectore) und dem barfüßigen Papst (das wäre nach PJ XXIII-Proph PJP II).
Habe ich in den Text zuviel hineingelesen.:-)Gruss
Ahmad Fahmi>Hallo Lydia
>Hallo Ahmad
>Was jene Person betrifft, welche JPII. im Jahre 2003 „in pectore“ in den Kardinalsstand erhoben hat, muss wirklich davon ausgegangen werden, dass der Name selbst innerhalb des Vatikans nicht einmal im Geheimen bekannt gemacht wurde. Sonst hätte Vatikan-Pressesprecher Joaquin Navarro-Valls wohl kaum anlässlich der Veröffentlichung des Testamentes von JPII. gesagt, dass auch im Testament keine Angaben über den Kardinal „in pectore“ gemacht würde. Allerdings scheint es doch auch recht verwunderlich, dass nicht einmal die engsten Vertrauten des Papstes den Namen gekannt haben sollen.
>Wäre letzteres nämlich der Fall, und sollten heute immer noch Gründe vorhanden sein, um dessen Identität geheim zu halten (und sollte dieser derzeit aber doch „auf freiem Fuss“ sein), dann wäre es theoretisch eigentlich schon möglich, dass dieser jetzt im Geheimen auch am Konklave teilnehmen würde, nicht wahr?
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>Was die Rechtskraft seiner Ernennung zum Kardinal betrifft hier ein Auszug aus folgendem Link:
>http://balu.eulennews.de/pectore.htm (19.09.2004)
>(Anm.: „Eulennews“ sind mir kein Begriff; habe den Link gefunden über Suche „pectore“ bei www.n-tv.de)
>Den Namen des zusätzlich „in pectore“ ernannten Kardinals beim letzten ordentlichen Konsistorium am 21. Oktober 2003, gab der Papst noch nicht bekannt, nahm ihn aber ausdrücklich in die Gruppe der Kardinäle mit auf.
>Dies dürfte für die Rechtskraft der Ernennung von großem Intersse sein. Da die Rechtskraft der Ernennung erst dann eintritt, wenn in einem Konsistorium das Ernennungsdekret präsentiert wird, hat der Kardinal in pectore weder die Privilegien noch die Rechte eines Kardinals. Falls der Papst stirbt, ohne den Ernannten das Ernennungsdekret öffentlich präsentiert zu haben, erlischt die Ernennung. Nach der Bekanntgabe der bereits früher erfolgten Ernennung in pectore nimmt der Kardinal aber in der Ehrenrangfolge der Kardinäle den ihm nach dem nach dem Zeitpunkt der Ernennung in pectore gebührenden Zeitrang ein.
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>Ob der Kardinal „in pectore“ nun aber über das aktive Wahlrecht verfügt oder nicht, ist für seine Wählbarkeit natürlich irrelevant, denn er dürfte auf jeden Fall über das passive Wahlrecht verfügen und damit auch zum Papst gewählt werden können. (Nur, wenn sein Name ja nicht bekannt ist, wäre das auch kaum wahrscheinlich...)
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>Das passive Wahlrecht ist übrigens ohnehin sehr weit gefasst. Der nächste Papst müsste derzeit nämlich noch nicht einmal zum Priester geweiht sein, auch wenn dieser spezielle Fall heutzutage schon nicht mehr so ganz eindeutig geregelt wäre.
>Dazu ein Auszug aus folgendem Link: http://www.nomokanon.de/abhandlungen/015_text.htm
>
>Bei der Frage der Wählbarkeit zum Papst besteht ein auffallender Unterschied zwischen rechtlichen Anforderungen und geschichtlicher Wirklichkeit. Das kanonische Recht verlangt vom Elekten nicht eben viel, insbesondere nicht den Kardinalspurpur. Wählbar ist nach hergebrachter Auffassung jeder getaufte, vernunftbegabte, rechtgläubige männliche Katholik.
>...
>Mangels positiver Voraussetzungen wird in der Tat nur ... zu verlangen sein, daß der Kandidat „in der Gemeinschaft der Kirche stehen und geeignet" sein muß. Tatsächlich ist jedoch seit 1378 kein Nicht-Kardinal mehr gewählt worden.
>Wenn auch seit 1831 kein Kardinal mehr gewählt wurde, der nicht schon Bischof war, gehen can. 332 § 1 CIC und § 88 UDG davon aus, daß dem Gewählten ggf. noch die Bischofsweihe fehlt, die dann noch im Konklave zu spenden ist. Daß dem Gewählten möglicherweise aber auch die Priesterweihe fehlt, ist ein nicht (mehr) geregelter Fall. Die früheren Konstitutionen waren hier präziser: In der Apostolischen Konstitution Vacante Apostolica Sede St. Pius X. vom 25.12.1904 hieß es in § 90: „Quod si electus nondum sit Presbyter vel Episcopus, a Decano Collegii Cardinalium ordinabitur et consecrabitur." („Wenn der Gewählte weder Priester noch Bischof ist, wird er vom Kardinaldekan geweiht und konsekriert.") Entsprechende Regelungen trafen Pius XII. und Johannes XXIII. Anhaltspunkte, daß Paul VI. und Johannes Paul II. indes die empfangene Priesterweihe zur Wählbarkeitsvoraussetzung machen wollten, sind nicht erkennbar. Die allgemeine Regel des can. 378 § 1 Nr. 4 CIC, nach der nur Bischof werden soll, wer seit mindestens fünf Jahren Priester ist, ist auf den speziellen Fall der Papstwahl nicht anwendbar.
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>Wie auch immer,
>aller Wahrscheinlichkeit nach wird der nächste Papst doch einer der jetzt „offiziell“ ;-) am Konklave teilnehmenden 115 Kardinäle sein!
>Gruss Astronom