Re: Das Wahlrecht liegt grundsätzlich bei der Kirche von Rom selbst
Geschrieben von Theo Stuss am 07. April 2005 19:59:10:
Als Antwort auf: Was dann wäre? - haben wir auch einen Fachmann für das Kirchenrecht? geschrieben von Georg am 07. April 2005 18:58:04:
Das heißt bei der Diözese Rom. Die Kardinäle sind Wahlmänner des stadtrömischen Klerus, in den auch ein Ausländer nur aufgenommen werden kann, wenn er in Rom eine Titelkirche erhält.
Sind alle Kardinäle tot, geht das Wahlrecht auf den restlichen römischen Klerus über. Gäbe es davon keinen mehr, auf die Laien.
Nichtrömer haben grundsätzlich kein Wahlrecht. Wer kein Römer mit Wahlrecht ist, muß dazu berufen werden. Irgendwelche Ansprüche der Weltkirche (oder wer sich dafür ausgibt) zu bestimmen, der Papst müsse endlich ein Schwarzer werden, oder Lateinamerikaner, sind rechtlich ohne belang.
Gruß,
Theo