Reform des EU-Stabilitätspaktes - "Verteidigungskosten" gelten als Überschreitun

Geschrieben von Georg am 17. Februar 2005 18:34:00:

Als Antwort auf: NACHRICHTEN (17.02.2005) (owT) geschrieben von IT Oma am 17. Februar 2005 08:59:37:

Überschreitungsgrund.


Da sieht man, wer da den Ton angibt.
Für das Geschäft mit Krieg und Waffen soll man auch über 3% Schulden machen dürfen.
Für Natur, Umwelt, Soziales, Bildung, Nachhaltigkeit et cetera........natürlich nicht.

Na, wenn da nicht - von Seiten des Kapitals und bestimmter "Wirtschaftszweige" - zum Krieg eingeladen wird.

mfG

Georg





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