An Swissman
Geschrieben von Zetountis am 14. Februar 2005 13:14:39:
Grüß Dich, Swissman,
danke für Deine wichtige Korrektur bzw. Ergänzung! Exkommunikation als Tatstrafe trifft auch den Abtreiber bzw. denjenigen, der die Frau zum Abtreiben gedrängt hat.
Das hindert nicht, daß sich die Kirche weiterhin um diese Leute bemüht und sie zu Reue, Umkehr und Wiedergutmachung auffordert.
Viele Grüße,
Gunther.