Re: Widerspruch

Geschrieben von Swissman am 14. Februar 2005 01:48:37:

Als Antwort auf: Re: Widerspruch geschrieben von Abulafia am 14. Februar 2005 00:22:03:

Hallo Abulafia,

>Die theologische Auffassung in der heutigen Zeit ist eine andere.

Ich wage die Behauptung, dass sich heutzutage wohl für jede Häresie zumindest ein, nominell katholischer, Theologe finden lässt, der diese für zulässig und dem Willen Gottes gemäss erklärt.

>Selbst wenn sie sich zur Abtreibung entschließen wird, ist sie dennoch im Kreis der Kirche aufgenommen

Dies stimmt so natürlich nicht: Eine Abtreibung ist eine derart schwere Sünde, dass die Schuldigen zu Recht ipso facto, d. h. durch die böse Tat als solches, der Exkommunikation verfallen. - Dass die zuständigen Stellen davon erfahren und die Exkommunikation feststellen, ist daher ausdrücklich nicht notwendig.

Die Exkommunikation bleibt solange in Kraft, bis die Schuldigen die Boshaftigkeit ihres Verbrechens einsehen, beichten und Busse tun.

mfG,

Swissman



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