Re: Mal so eine Frage ...
Geschrieben von Samnico am 22. Januar 2005 10:34:27:
Als Antwort auf: Mal so eine Frage ... geschrieben von Wizard am 22. Januar 2005 00:27:39:
>... an Rande.
>Johannes hat als Beispiel die Kirche gebracht und einige steigen darauf ein.
>Hat sich da eigentlich schon mal jemand Gedanken gemacht, was das Antidiskriminierungsgesetz sonst noch so alles beinhalten könnte?
>Hier mal ein paar (absichtlich hoch angesetzte) Beispiele:
>Besuch im Tanzlokal mit der Ehefrau / Freundin, eine fremde, männliche Person drängelt sich penetrant heran und verlangt mit der Frau zu tanzen. Selbige lehnt es ab, weil a keine Lust und b ihr der Kerl nicht passt. Ruckizucki Polizei und Klage am Hals, weil der Kerl zufällig auch noch Ausländer ist.
>Einer Person passt es nicht, das sie in der Eckkneipe ihr Bier nicht umgehend bekommt, sondern nach Eingang der Bestellung. Ruckizucki Polizei und Klage am Hals, weil der Kerl zufällig auch noch Mitglied einer ominösen Religion oder Sekte ist.
>Zu schnell gefahren und Strafzettel am Hals. Kein Problem, wenn man irgendeiner Minderheit angehört und das geschickt als Diskriminierung auslegt. Besonders dann, wenn man öfter ärger mit der Polizei hatte. Die haben es ja regelrecht auf einen abgesehen.
>Hey, der Kerl hat mir gerade den Parkplatz vor der Nase weggeschnappt. Ist doch überhaupt kein Problem, der hat mich halt diskriminiert.
>Na herzlichen Glückwunsch, unsere Gerichte haben ja sonst nichts anderes zu tun. Da wird wohl früher oder später jeder gegen jeden klagen, WENN ER / SIE ES SICH LEISTEN KANN.
>Also mal ehrlich, ich komme mir so langsam vor, als würde ich nicht in einem Land leben, sondern in einem Irrenhaus.
>MfG
>WizardHallo Wizard,
nun laß mal die Kirche im Dorf. Nach meinem Rechtsverständiss (und ich hab mal Jura studiert mit Abschlüßen in Bayern und die Examina nur bestanden, weil ich relativ schnell das juristische Denken gecheckt habe, denn von den einzelnen
Gesetzen weiß ich wenig, was primär auf mangelnden Fleiß und fehlende Zielstrebigkeit zurückzuführen ist) weitet das Antidiskriminerungsgesetz den Schutz der Grundrechte auch auf private Rechtsbeziehungen aus. Früher gab es mal die Formel "keine Drittwirkung der Grundrechte" . Dies wird nun aufgelöst , verbunden mit einer Beweislastumkehr.
Also der Tanz im Lokal ist keine Rechtsbeziehung, sondern ein rechtlich belangloser Wunsch des Dränglers. Wer zu schnell fährt kann dran sein, allerdings kann sich niemand auf Gleichbehandlung im Unrecht berufen. D.h., wenn in einer Kolonne alle zu schnell fahren und die Polizei "pistoliert" dich, kannst du dich nicht auf die anderen Sünder berufen. Außerdem handelt es sich hier um ein Vehältnis Staat-Bürger,wo die Grundrechte eh schon wirken.
Parkplatz wegschnappen geht nach dem Verkehrsrecht, unabhängig von Rasse, Religion etc.Problematisch werden die vielen Alltagsgeschäfte werden und darin liegt die Crux.
Die vermietest eine Wohnung oder stellst als kleiner Unternehmer eine Kraft ein.
Wenn dir bisher deine "gute Intuition" sagte, mit dem/der kann ich nicht, und hast den/die andere genommen, wars gut.
Wenn jetzt der/die Abgelehnte klagt, kannst du nicht mehr mit dem "Gefühl" kommen, sondern mußt nachvollziehbare, objektive Gründe selbst,aktiv vorlegen, die deine Entscheidung im Sinne des Antidiskriminierungsgesetzes als gesetzeskonform erscheinen lassen.
Und diese "wasserdichten" Gründe mußt du mit deinem Anwalt besprechen, um nicht aufzulaufen. Welche das sind, weiß z.Zt. allerdings noch niemand. Es ist aber abzusehen, daß es zu einer stärkeren Prozeßflut kommt (was Juristen und Anwälte ja mögen) oder zu häufigeren Mediationen (außergerichtliche Einigungen durch Mediatoren), was diese ökonomisch auch freut.
Der "kleine Unternehmer" kann so noch mehr in die Mangel genommen und geschröpft werden.
Konntest du bisher einen qualifizierten, aber dir unangenehmen Bewerber ablehnen, so geht das in Zukunft wesentlich schwieriger. Als Vermieter kann es daher sein, daß du dem "gut zahlenden", von dem dir dein Gefühl sagt,der verhunzt die Wohnung, gegenüber dem verläßlichen, sauberen mit geringerer Miete, den Vorzug geben mußt.
Also bewirbt sich ein objektiv zertifiziert und qualifiziertes "Ekel" und "Stinkstiefel" , mußt du es einstellen oder
wasserdichte, nachweisbare Ablehnunggründe parat haben.
Es wird aus sein mit der Entscheidung aus dem "Bauch" und "Gefühl" heraus.
Wie in allen Lebensbereichen zählen dann auch die sog. objektiven "tools", "Parameter" etc. mehr. Du mußt dir also haargenau überlegen, was du als Ablehnugsgrund sagst. Am besten ist daher immer, man sagt nichts oder schwadroniert mit allgemeinen, nichts sagenden Floskeln. Mit welchen Argumenten willst du z.B. einen muslimischen, schwarzen, qualifizierten, sprachkundigen Ein-Eurojobber aus Algerien ablehnen gegenüber einem "guten Nachbarn", der normales Gehalt erwartet. Das wird schwierig. Meiner Meinung nach ein weiterer Schritt weg von der persönlichen, subjektiven Freiheit des Einzelnen hin zum "objektivierbaren, manipulierbaren Massenmenschen", was unter dem Deckmantel des Willkürwegfalls und größerer Menschenrechte verkauft wird.
Der nicht fassbare GMV (gesunder Menschenverstand) kann so weiter zuückgedrängt werden.
Die Verursacher dieses Gesetzes werden sagen "und das ist auch gut so"......, denn wir wollen und brauchen die Multi-Kulti-Gesellschaft (z.B.Cohn-Bendit).Wir werden sehen.
Gruß Samnico
- Genau so ist es! Hubert 22.1.2005 10:37 (0)