Re@Johannes und ITOma: Abhauen im Notstand?
Geschrieben von Deyvotelh am 10. Januar 2005 16:26:53:
Als Antwort auf: Re: USA: neues Notstandsgesetz hebelt die Legislative aus geschrieben von Johannes am 10. Januar 2005 14:18:57:
>> Jedes Kongressmitglied, das es dann - warum auch immer - nicht schafft, den
>> Saal zu erreichen, wird bei Entscheidungen nicht berücksichtigt.
>>(Das kann man natürlich leicht herbeiführen. Die unliebsamen oder unzuver-
>> lässigen Kongreßabgeordneten werden einfach gezielt gehindert, den Saal zu
>> betreten. Ein kleiner Stau, ein Flug wird gecancelt, vor dem Saal gibt es
>> langwierige Kontrollen (natürlich nur zur Sicherheit!)...
>> ...
>> Und alles was man dafür braucht, ist ein ausgerufener Katastrophennotstand!
>> Der wird dann ja wohl nicht mehr lange ausbleiben, denke ich. Was es wohl
>> diesmal sein wird? Wetten werden noch entgegengenommen...
>
>Hallo IT Oma,
>ich sehe das nicht so pessimistisch. Denn so, wie sich das anhört, ist das eine vergleichbare Regelung zu der, die wir in Deutschland bereits seit vielen Jahren haben. Wenn bei uns das Parlament nicht mehr zusammentreten kann, würde der "Gemeinsame Ausschuß" die Regierungsgewalt übernehmen, dies ist seit 1968 weitgehend unverändert geblieben, vom Grundgedanken her also in den USA das gleiche wie in Deutschland.
>> Und alles was man dafür braucht, ist ein ausgerufener Katastrophennotstand!
>> Der wird dann ja wohl nicht mehr lange ausbleiben, denke ich. Was es wohl
>> diesmal sein wird? Wetten werden noch entgegengenommen...
>Hier haben das hier seit 35 Jahren. Und kam das, was "gebraucht" wurde, um es einzusetzen? Nein, es kam nicht nicht. Aber wenn es gekommen wäre, dann wäre Deutschland handlungsfähig geblieben, statt sich in Kompetenzstreitigkeiten zu verlieren, wenn z.B. der Zusammentritt des Parlaments durch Umsturzversuche oder durch Krieg verhindert wird.
>Ich gebe Dir natürlich in sofern recht, daß man alles mißbrauchen kann, das kann ich gar nicht ausschließen. Aber das, was die USA jetzt beschlossen haben, scheint mir erstmal nur etwas zu sein, das wohl in fast allen anderen Ländern schon seit langem eine Selbstverständlichkeit sein dürfte.
>Ich sehe es im Endeffekt eher wie bei den Chips: Es gibt durchaus sinnvolle Anwendungen, aber im Endeffekt werden sie Stück für Stück (und meist im Einzelfall sinnvoll) zu immer mehr Kontrollmöglichkeit führen, die (das sagen die Prophs) mißbraucht werden wird. Aber daß es so enden wird, das heißt nicht, daß dies auch die Intention war, die jeweiligen Chips oder Gesetzänderungen einzuführen. Es spielt lediglich alles "wunderbar" zusammen, die Motive sind aber verschieden. Das Gesamtbild gewinnen wir aus den Prophs.
>Gruß
>Johannes
Hallo!
Kennt sich einer von euch aus: Darf man im Katastrophen- oder Kriegsfall eigentlich die Landesgrenzen verlassen?
Mal von der Wehrpflicht abgesehen, ich z.B. bin von der Wehrerfassung gestrichen worden.Siehe mein Nachrichtenlink von heute: "Was wäre der Fall, wenn tatsächlich der Souverän den Ausnahmezustand ausgerufen hätte? Grenzen und Luftraum wären geschlossen, Ausgangssperren verhängt, bedrohte Gebiete vom Militär besetzt. Der Staat hätte den Markt außer Kraft gesetzt und die Verteilung der Güter in die eigene Hand genommen. Gegen Unruhestifter und Plünderer hätte er die Streitkräfte in Marsch gesetzt, gegen den Hunger die Kornkammern geöffnet. "
Genau um diese Ausgangssperren gehts mir: In Deutschland wird doch jedes Nadelöhr einer Gesetzeslücke geschlossen.
Du darfst dich während des WKIII streng genommen nicht mal in eine Höhle flüchten oder den Rhein überqueren Richtung Vogesen. Was ich z.B. vorhabe.
Nur die für den Ernstfall vorgesehenen "Schutzräume" und Bunker (für schätzungsweise 3% der Bevölkerung), die du vergessen kannst, siehe den Feuersturm im WKII. Da sind von manchen Menschen nur die Eheringe übriggeblieben.Oder sehe ich das zu eng?
MfG Deyvotelh
- Re: Re@Johannes und ITOma: Abhauen im Notstand? Wizard 11.1.2005 00:53 (0)