Handgranaten und BayPAG

Geschrieben von Samnico am 31. Dezember 2004 08:31:09:

Als Antwort auf: Nochmal zu Russland und Hoffnung geschrieben von Zak McKracken am 31. Dezember 2004 01:05:14:

>>Wusstet Ihr auch, dass in bay. Polizeiaufgabengesetz drinsteht schon seit Ewigkeiten, dass die Polizei bei Demos Handgranaten in die Menschenmenge reinschmeissen darf.

Hallo,

als ich letztmalig im BayPAG (Polizeiaufgabengestz) blätterte, liegt zwar schon über 20 Jahre zurück, aber so mit den Handgranaten explizit kann es nach meinem Rechtsverständnis nicht stimmen.
Es geht um eine Gefahrgutabwägung und den Schutz widerstreitender Interessen.
Sollte die Gefahr für öffentliche Sicherheit und Ordnung und in Folge davon für Leib und Leben von Menschen derart bedroht sein, dass der Wurf von vorhandenen
Handgranaten das "schonenste Mittel" darstellt, um dieser Gefahr abzuhelfen, dann ist ein solcher Einsatz auch durch das PAG gedeckt. Das PAG stellt hierfür gewissermaßen die Rechtsgrundlage dar.
Vergleichbar ist diese Problematik mit dem sogenannten "finalen Rettungsschuß".
Ein Bankräuber nimmt eine Geißel und hat bereits eine andere Geißel erschossen.
Die Gefahr, daß weitere Unschuldige sterben, ist gegeben. Dann stellt ein gezielter "finaler Schuß" eines Scharfschützen noch ein geeignetes Mittel dar, um die unmittelbar bestehende Todesgefahr für weitere potentielle Geißelopfer auszuschießen. Es gibt aber auch andere Rechtsauffassungen hierzu.
Aber dies war damals die herrschende Meinung.
Wer die Entscheidung trifft, muß sie später auch verantworten (siehe aktuell den Fall Daschner)
und wird dabei einer harten "ex ante"-Prüfung (Situation damals vor Ort) im Rahmen einer "ex-post"-Situation (Situation heute, unter Kenntnis aller Gegebenheiten)
unterzogen. Ich möchte nicht im Dilemma des Entscheiders stehen, auch wenn ich dafür gut bezahlt werde.

Gruß Samncio


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