Jau,

Geschrieben von offthspc am 17. November 2004 19:23:52:

Als Antwort auf: Re: Darf man wieder Tote gegeneinander aufrechnen ? Das war vor kurzem geschrieben von JoeKaiser am 17. November 2004 18:48:44:


>Dann übertrage ich das mal inunseren Alltag, der diebstahl wird grundsätzlich mit 5 Jahren Haft ohne Bewährung bestraft, denn Diebstahl ist diebstahl, egal ob ein Kaugummi oder 1 LkW voller Schnapps.

So ist es imho.
Heute der Kaugummi aus dem Supermarkt und in 10 Jahren die Handtasche der Oma.

Da hilft nur hartes Abstrafen schon bei Bagatelldelikten.

Nennt man "no tolerance policy".
Funktioniert.

Leider nicht bei uns, der Täter ist ja schließlich selber Opfer und hatte außerdem ja eine ganz üble Kindheit und ......

Da hat die Sharia schon wieder was...
Zweimal erwischt und der Straftäter kann seine Suppe mit den Zehen löffeln.

>Als dieb oder mörder würde ich gemäß deiner logik nach dem größtmöglichen schaden trachten, wird ja alles einheitlich betrachtet.

Wie manche sagen: "Wenn schon Schweinefleisch, dann muß es triefen"

Wobei der größtmögliche Schaden bei Mord ????
Ein bißchen tot geht halt nicht.

mfG
offthspc




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