Verfassungskonform oder Gesetzeskonform?
Geschrieben von MPW am 24. September 2004 21:09:41:
Als Antwort auf: Sind Prophezeiungen Verfassungskonform? geschrieben von Alphanier am 24. September 2004 16:12:11:
Lieber Alphanier,
die Verfassung (bzw. das Grundgesetz) selbst bewehrt nichts mit Strafe, sondern gibt nur einen Handlungsrahmen vor. Insofern verstoßen Prophezeiungen niemals gegen die Verfassung.
Wie sieht es mit den Gesetzen aus?
Nun, Gesetze drohen Strafen an, erst sie sprechen von Verstößen gegen die Verfassung, meinen aber Verstüße gegen eben diese Gesetze. Deshalb könnten Prophezeiungen gegen Gesetze verstoßen.
Also lautet die Frage: Wann verstoßen Prophezeiungen gegen Gesetze?
Das Äußern von Prophezeiungen genügt nicht, selbst wenn diese das Ende von allem verkünden, was die Verfassung schützen und bewahren will.
Sogar direkte Aufforderungen, die Verfassung zu ändern, sind statthaft, da das Grundgesetz nur die Artikel 1 bis 20 von Änderungen ausnimmt.
Auch Gegenentwürfe zum Staat sind zulässig, denn nichts anderes geschieht z.B. bei Philosophen und Autoren von Science Fiction.Was ist dann überhaupt verboten?
Der AUFRUF zu Handlungen, die nicht im Einklang mit der Verfassung stehen!
Also der Aufruf zum Bürgerkrieg, zum gewaltsamen Umsturz, zu Verbrechen usw.Im Zusammenhang mit den Prophezeiungen ist es also zulässig, einen bevorstehenden Bürgerkrieg oder einen Einmarsch der Russen zu verkünden. Aber es ist verboten, zum Bürgerkrieg aufzurufen oder die Russen zum Überfall aufzufordern.
Oder, einfacher formuliert: Darüber reden und nachdenken ist erlaubt. Auch Vorsorge ist weitgehend erlaubt (mal von den bekannten Einschränkungen des Waffenbesitzes abgesehen). Handeln, um sie herbeizuführen oder die Aufforderung zur Übertretung von Gesetzen, z.B. zwecks Vorsorge, ist nicht statthaft.
Mit besten Grüßen vom Troll
MPW