Re: Bayern greift bei kriminellen Ausländern hart durch!
Geschrieben von Sekhmet am 21. August 2004 00:47:59:
Als Antwort auf: Re: Bayern greift bei kriminellen Ausländern hart durch! geschrieben von Max am 20. August 2004 21:59:48:
>...Härte des Gesetzes im Namen des deutschen Volkes:
>Eine Frage, ich hatte zum Glück bis jetzt nichte mit Gerichten zu tun aber sagen Die wirklich im Namen der deutschen Volkes? Da müßte man sich doch schämen für unsere sogenannten Rechtssprechung.Sie sagen "Im Namen des Volkes", wie das bei Strafsachen ist, das weiß ich nicht.
>>Dagegen ist auch gar nichts einzuwenden. Solange die Härte des Gesetzes auf alle Kriminellen gleichermaßen angewandt wird :-))
>Richtig das ist der springende Punkt.
>Auf diesen Straftatbestand steht eine Mindeststrafe von normalerweise einem Jahr.
>Die ein normaler Deutscher warscheinlich abfassen würde und sei es auf Bewährung mit 2 Jahren 1€-Zwangsarbeit.
>Dem Amtsrichter war offensichtlich unangenehm, mit welcher Härte die Vertreter der Anklage den Fall des Souvenirjägers verfolgt hatten.
>Er bezeichnete die Haft des Angeklagten als bedauerlich und wünschte ihm "alles Gute".
>Ohne weiteren Komentar.Hab die "Strafsacche" im Link grad erst angeklickt *gg*
Wobei das "Maßkrugklauen" an und für sich etwas ist, wo man auf der Wies`n ein Auge zudrücken könnte. (Abgesehen davon, daß der Durchschnittsami einies im Festzelt löässt, so daß der Krug ganz bestimmt eh schon mitfinanziert war)
Sicherlich nicht ganz in Ordnung, aber wenn man jedem Maßkrugklauer den Prozess machen würde, dann wären die gerichte nur noch mit Maßkrügen beschäftigt und könnten die Geschäfträume am Besten gleich ins Hofbräuhaus überstellen *gg*
Vielleicht träfen sie bei der Gelegenheit dann den Alois Hingerl, der ihnen dann gleich die göttlichen Eingebungen weiterreichen könnte, sozusagen zur Weitervermittlung an höchste Stellen ;-))
Dann bräuchte zumindest die bayrische Regierung nicht mehr so lange auf diese zu warten :-))
liebe Gruse
von der Sekhmet ;-))