Re: Wirtschaftssicherstellungsverordnung: Kommandowirtschaft wird vorbereitet
Geschrieben von Hotzenwälder am 20. August 2004 12:18:48:
Als Antwort auf: Wirtschaftssicherstellungsverordnung: Kommandowirtschaft wird vorbereitet geschrieben von HotelNoir am 20. August 2004 08:43:11:
Hi,
das heisst im Prinzip nichts Anderes, als dass unsere Regierung
sehr wohl die Möglichkeit eines Zusammenbruchs (Bürgerkrieg etc)
in Betracht zieht und die Folgen (für den Fall dass) abzumildern
sucht.
Im Prinzip sehr lobenswert, denn ohne solche Gesetze würde im Falle
eines Zusammenbruchs des normalen Wirtschaftssystems jeder sich
beschweeren, wenn nicht vorgesorgt wurde.
Bereits eine Ölkriese könnte dafür ausreichen.
Ich empfehle Euch, im Survival-Forum einmal den "Peak-ÖL-Roman"
downzuloaden und zu lesen, sowas kann sehr schnell Realität werden.mfG Hotzenwälder
>Deutsche Gesetzeslyrik ist immer für Überraschungen gut, besonders in der Sommerpause. Da die halbe Nation im Urlaub ist, erließ der Gesetzgeber gestern klammheimlich die "Wirtschaftssicherstellungsverordnung", die faktisch eine totalitäre Kommandowirtschaft ermöglicht. Warum aber werden Notstandsgesetze für die Wirtschaft eingeführt?
>Das Wirtschaftssicherstellungsgesetz, das Verkehrssicherstellungsgesetz, das Ernährungssicherstellungsgesetz und das Wassersicherstellungsgesetz kennen wohl nur die Wenigsten, stammen diese Uraltgesetze doch noch aus den 60er und 70er Jahren und waren einst für die staatliche Lenkung der Wirtschaft im Kriegsfalle bestimmt. Da wundert es schon, daß 15 Jahre nach dem Ende des kalten Krieges gestern aufgrund des Wirtschaftssicherstellungsgesetz die Wirtschaftssicherstellungsverordnung (WiSiV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Noch viel verwunderlicher aber ist der Inhalt des Verordnungswerkes.
>So müssen Unternehmer der gewerblichen Wirtschaft (§1 Abs. 1 WiSiV) Verträge vorrangig erfüllen (§2 WiSiV), für die Ihnen eine "Vorrangerklärung" vorgelegt wird. Diese Vorrangerklärung kann nur vom Bund, den Ländern, Gemeinden und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechtes beantragt werden (§3 Abs. 1 und 2 WiSiV). Faktisch haben diese Körperschaften damit ein Vorrecht bei der Wirtschaft.
>Aber es kommt noch besser: Auch ohne "Vorrangerklärung" kann einem Unternehmer eine bestimmte Erfüllungszeit befohlen werden - und die Erfüllung anderer Verträge durch den Unternehmer darf verboten werden (§6 WiSiV). Schließlich ordnet §7 WiSiV Möglichkeiten zur umfassenden Warenbewirtschaftung an. Hierzu dürfen auch "Bezugsscheine" und "Zuteilungsnachweise" erteilt werden (§9 WiSiV) - die Wiedereinführung der Lebensmittelkarten!
>Was wie ein schlechter Sommerlochscherz aussieht, ist leider bitterer Ernst, denn das Bundesgesetzblatt ist kein Witzblatt. Wir müssen uns also überlegen, was Rot-Grün motivieren könnte, solche kommandowirtschaftlichen Instrumente einzuführen.
- Armutszeugnis für die neoliberale Theorie Georg 20.8.2004 13:50 (0)