Ich.

Geschrieben von Guerrero am 06. August 2004 22:07:33:

Als Antwort auf: Wer glaubt da noch an privates Eigentum? geschrieben von Kiaril am 06. August 2004 20:30:17:

>Juuuuuuuuuuuuuuuuuhuuuuuuuuuuuuuuuhuuuuuuuuuuuuuuuuu!
>Der Staat verfügt jetzt schon über unsere Sparguthaben.
>Wer sein Geld verschwendet wird nach Hartz 4 bestraft. Oh du Wohltäter!
--------------------------------------------------------------------------

Buen día.

Soziale Unterstützung heißt:

Bedürftige unterstützen.

Entsprechend den Vermögensverhältnissen
wird also die Bedürftigkeit nachgeprüft.
Wie anders soll das geschehen, damit eben nur Bedürftige unterstützt werden?
Das Geld auf dem eigenen Konto wird bei der Überprüfung
der Bedürftigkeit herangezogen.
Ist doch nachvollziehbar, oder?
Dies ist notwendig, um Sozialmissbrauch vorzubeugen!

Und nun noch ein paar Fakten zu Hartz 4,
Thema "Sparbücher von Kindern",
im Gegensatz zu den faulen und deshalb uninformierten
Katastrophenschreiern hier:

1. Es sieht vor, dass minderjährige Kinder von Langzeitarbeitslosen
"Sozialgeld" erhalten.
Wie schon heute bei der Sozialhilfe wird dabei geprüft, ob die Kinder wirklich bedürftig sind.
(Ist doch logisch, soll der Steuerzahler Kinder
unterstützen die das nicht nötig haben)
Oder ob sie über größere Sparguthaben verfügen.
Freibeträge der unter 15 - Jährigen sind 750 Euro,
ab 15 Jahren 4850 Euro.
Über diese Festlegung kannst du dich ja beschweren!
Vom Prinzip her ist das System richtig.
Wenn nun ein 13 - Jähriger 850 Euro auf seinem Konto hat,
so wird EIN MAL der Kinderzuschuß um 100 Euro gekürzt!
So läuft das!
Kinder werden nie zum Unterhalt ihrer Eltern herangezogen!

In der Praxis dürfte diese Regelung nur sehr selten Anwendung finden.

Wenn man diese Fakten sieht,
dann sollte man erkennen,
was für heiße Luft wegen diesem Thema verblasen wird ...
auch hier im Forum,
vor allen Dingen von den Typen,
die noch nie ernsthaft in die Sozialkassen eingezahlt haben,
aber gerne davon kassieren...

Saludo
Guerrero




Antworten: