Eichels neustes Haushaltsloch

Geschrieben von karlbauknecht am 03. August 2004 20:54:41:

Als Antwort auf: NACHRICHTEN (Dienstag, 03.08.) (owT) geschrieben von Johannes am 03. August 2004 00:32:58:

>.Ein österreichischer Richterspruch könnte den deutschen Fiskus bis zu 7,2 Milliarden Euro kosten. Die Richter verwiesen eine Klage von sechs Mobilfunk-Betreibern an den Europäischen Gerichtshof, der die Republik Österreich zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf die hohen Lizenzgebühren für das UMTS-Netz zwingen soll.



DPA
UMTS-Handy: Keine Umsatzsteuer ausgewiesen
Wien - Unter den Klägern war auch T-Mobile, eine Tochter der Deutschen Telekom. Sollte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Sinne der Betreiber entscheiden, hätte dies Konsequenzen für alle europäischen Regierungen. Mit einem Urteil wird in etwa zwei Jahren gerechnet.

Während der österreichische Finanzminister bei der Versteigerung im Jahr 2000 rund 832 Millionen Euro für die Lizenzvergabe kassierte, brachte die Auktion dem deutschen Fiskus die stattliche Summe von umgerechnet rund 50 Milliarden Euro ein. Für die österreichischen UMTS-Betreiber geht es um eine mögliche Rückzahlung von 140 Millionen Euro.



WIeviel die deutschen Lizenznehmer zurückfordern
Wie Imke Gerdes von der internationalen Anwaltskanzlei Baker und McEnzie am Dienstag in Wien bestätigte, reichten die sechs Kläger, die seinerzeit UMTS-Lizenzen ersteigerten, ihre Klage im vergangenen Jahr bewusst in Österreich ein, um die Kosten in Grenzen zu halten. "In Deutschland hätten wir bis zu 9 Millionen Euro Gerichtskosten zahlen müssen, hier waren es 1200 Euro", sagte Gerdes so. Außerdem ging man davon aus, das das Wiener Landgericht die Klage relativ schnell an den EuGH verweisen werde.

Die Kläger berufen sich, so Gerdes, auf die sechste Umsatzsteuer- Richtlinie der EU aus den 70er Jahren. Danach muss der Staat für Leistungen auf dem Gebiet des Fernmeldewesens Umsatzsteuer verrechnen, wenn sein Handeln von "beachtlicher wirtschaftlicher Bedeutung" ist. Im Falle der UMTS-Lizenzen wurden den Betreibern jedoch keine Rechnungen ausgestellt.




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