Re: Ausgebeutet zum Nulltarif
Geschrieben von Micha aus dem Süden am 29. Juli 2004 16:44:36:
Als Antwort auf: Re: Ausgebeutet zum Nulltarif geschrieben von Wizard am 29. Juli 2004 15:56:39:
... die ICH-AGLer müssen in den ersten drei Jahren Sozialversicherung zahlen, auch ALV und fallen NICHT aus dem Leistungsbezug, wenn sie innerhalb dieser Zeit wieder pleite gehen. Auch Bezuieher von Überbrückungsgeld behalten ihre Ansprüche eine Weile, nach zwei Jahren erst sind sie völlig erloschen. Hätte der Handwerker für ein halbes Jahr Überbrückungsgeld in Anspruch genommen (wäre ohne Prüfung von Bedürftigkeit gezahlt worden, hätte nur sein Unternehmenskonzept von der Handwerkskammer kurz begutachten lassen müssen für den Antrag beim Arbeitsamt).
Das mit den Gründungskrediten stimmt allerdings, da wurde in den Jahren um 2000 rum den kleinen Gründern das Geld nur so nachgeschmissen, für dessen Rückzahlung sie sich noch lange krumm machen müssen.
- Re: Ausgebeutet zum Nulltarif Wizard 29.7.2004 16:56 (0)