Re: RFID: der Wahnsinn - und bei der Lohnsteuer
Geschrieben von Zwobbel am 12. Juli 2004 12:25:05:
Als Antwort auf: RFID: der Wahnsinn nimmt seinen Lauf... geschrieben von Discoverer am 12. Juli 2004 08:54:38:
aus unserem internen Netz kopiert:
Informationen über Änderungen im Lohnsteuerrecht
Stand: Juni 2004
Elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung
Ab dem Kalenderjahr 2004 übermittelt der Arbeitgeber die Daten, die früher auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte eingetragen wurden, elektronisch an das Finanzamt. Dies muss spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres geschehen.Danach erhalten Sie einen Ausdruck der elektronisch übermittelten Daten.
Die Lohnsteuerkarte, die Ihnen weiterhin vom Finanzamt zugestellt wird und beim Arbeitgeber abgegeben werden muss, enthält nur noch die lohnsteuerrechtlichen Merkmale, die von Ihnen zu prüfen sind, ob sie (noch) stimmen.
Ihre Lohnsteuerkarte erhalten Sie nur noch zurück, wenn Sie im laufenden Kalenderjahr beim Arbeitgeber ausscheiden.