Re: Arbeitsschutz für Einbrecher
Geschrieben von Wizard am 22. Juni 2004 00:51:02:
Als Antwort auf: Arbeitsschutz für Einbrecher geschrieben von Swissman am 22. Juni 2004 00:20:17:
Hallo Swissman,
spitzenmäßig.
Gefällt mir wirklich gut. Aber da braucht man nicht erst bis nach England zu schauen. Solche Fälle gibt es hier in D auch schon mehr als genüge. Ein Fall von vor einigen Jahren ist mir sogar persönlich bekannt, da es da jemanden aus meinem Bekanntenkreis getroffen hat. Der gute Mann ist spät in der Nacht, aber früher als erwartet von der Arbeit gekommen (er war Fernfahrer). Beim Betreten seiner Wohnung ist er über einen Drogensüchtigen gestolpert, welcher grade mit den Videorekorder die Wohnung verlassen wollte. Selbiger lies das Gerät fallen und versuchte an meinem Bekannten vorbei zu flüchten. Dieser wiederum, nicht grade schwächlich und mit Kanpfsporterfahrungen versehen, griff sich den Täter und hat ihn zum Bleiben überredet um doch auf die Ordnungshüger zu warten. Nach dem die Ordnungshüter eingetroffen waren und den Täter in einen herbeigerufenen Krankenwagen verfrachtet haben, wurde bei der näheren Untersuchung des Tatortes festgestellt, das in der Wohnung noch weitere Geräte und Gegenstände fehlten.
Bei der Absuchung der näheren Umgebung wurde dann auch ein Auto mit den gesuchten Geräten, Gegenständen und anderen Besitztümern des Fernfahrers gefunden. Zwecks Sicherung der Beweismittel wurden diese dann samt Auto von den Ordnungshütern in Besitz genommen und abtransportiert.
Bei der später angesetzten Gerichtsverhandlung kam kaum zur Sprache, dass der Drogensüchtige sich unerlaubt in der Wohnung des Fernfahrers befand. Dafür wurde aber um so ausgiebiger über die Überreaktion des Fernfahrers gesprochen. Selbiger durfte dann nämlich 5.000 DM Schmerzensgeld an den Einbrecher zahlen. Bei einigen Dingen, die sich im Auto des Süchtigen befanden, konnte der Fernfahrer nicht zweifelsfrei beweisen, dass sie zuvor in seinem Besitz waren und wurden ebenfalls dem Einbrecher zugesprochen. Na herzlichen Glückwunsch.
MfG
Wizard
>In Grossbritannien
ist die Verluderung der Rechtssprechung sogar noch weiter fortgeschrittenhat die Arbeitsschutzgesetzgebung für Einbrecher beispielhafte, nachahmenswerte Fortschritte gemacht: Der Einbrecher Brendon Fearon wurde von Tony Martin, dem Besitzer des Hauses, in welchem Herr Fearon in dieser Nacht friedlich seiner Arbeit nachging, völlig unprovoziert mit einer Schrottflinte angeschossen, wodurch sein Liebesleben in der Folge nachhaltig beeinträchtigt worden ist. Sein Lehrling Fred Barras, der sich von Fearon in die Geheimnisse des Handwerks einweihen liess, erlitt sogar tödliche Verletzungen...
>Dank der fortschrittlichen englischen Gesetzgebung war es Brendon Fearon möglich, seinen Peiniger gerichtlich zu verklagen. Tony Martin wurde selbstverständlich schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte ihn zu fünf Jahren Zuchthaus. Aufgrund seines mangelnden, bzw. nicht vorhandenen Schuldbewusstseins musste auch seine vorzeitige Haftentlassung abgelehnt werden, da er weiterhin eine Gefahr für jeden Einbrecher darstellt..
>In einem anderen Fall sprach ein britisches Gericht einem Einbrecher ein Recht auf Notwehr gegenüber dem ihn verhaftenden Polizisten zu.
>Als flankierende Massnahme sind natürlich auch in Grossbritannien Erwerb und Besitz von Schusswaffen für Privatpersonen so gut wie unmöglich gemacht worden.
>Diese fortschrittliche Gesetzgebung die britische Unterwelt endlich aus ihrer langanhaltenden Krise geführt. Seit die Verbrecher sich keine Sorgen mehr machen müssen, bei ihrer Arbeit von zahlungsunwilligen Kunden erschossen zu werden, können sie sich endlich wieder mit vollen Kräften in die Arbeit stürzen, und es werden auch vermehrt wieder Lehrlinge ausgebildet...
>Zweifellos werden die segensreichen Massnahmen der britischen Regierung weltweit begeisterte Nachahmer finden...
>mfG,
>Swissman
>P. S.: Dieser Text enthält Ironie. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie ihren Abgeordneten oder einen linken Anwalt.
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