Re: Katzeinschwanzbeissphänomen

Geschrieben von Hubert am 12. Mai 2004 14:49:30:

Als Antwort auf: Re: Katzeinschwanzbeissphänomen geschrieben von Johannes am 12. Mai 2004 14:40:20:

Hallo Johannes,

sicherheitshalber gebe ich Frank nachstehend noch den kompletten Katechismustext zu diesem Thema. Wir können den Thread ja morgen komplett ins Reliforum verschieben.

Herzlichst,
Hubert

ARTIKEL 4 DAS SAKRAMENT DER BUSSE UND DER VERSÖHNUNG

1422 „Die zum Sakrament der Buße hinzutreten, erlangen für die Gott zugefügte Beleidigung von seiner Barmherzigkeit Verzeihung und werden zugleich mit der Kirche wieder versöhnt, die sie durch ihr Sündigen verwundet haben und die zu ihrer Bekehrung durch Liebe, Beispiel und Gebete mitwirkt" (LG 11).

I Wie wird dieses Sakrament genannt?

1423 Man nennt es Sakrament der Umkehr, denn es vollzieht sakramental die Umkehr, zu der Jesus aufruft [Vgl. Mk 1,15], den Schritt der Rückkehr zum Vater [Vgl. Lk 15,18.], von dem man sich durch die Sünde entfernt hat.

Man nennt es Sakrament der Buße, weil es einen persönlichen und kirchlichen Schritt der Umkehr, der Reue und Genugtuung des sündigen Christen darstellt.

1424 Man nennt es Sakrament der Beichte, denn das Geständnis, das Bekenntnis der Sünden vor dem Priester, ist ein wesentliches Element dieses Sakramentes. Dieses Sakrament ist auch ein Bekenntnis im Sinn der Anerkennung und des Lobpreises der Heiligkeit Gottes und seines Erbarmens gegenüber dem sündigen Menschen.

Man nennt es Sakrament der Vergebung, denn durch die sakramentale Lossprechung des Priesters gewährt Gott dem Beichtenden „Verzeihung und Frieden" (OP, Absolutionsformel).

Man nennt es Sakrament der Versöhnung, denn es schenkt dem Sünder die versöhnende Liebe Gottes: „Laßt euch mit Gott versöhnen !" (2 Kor 5,20). Wer aus der barmherzigen Liebe Gottes lebt, ist bereit, dem Ruf des Herrn zu entsprechen: „Geh und versöhne dich zuerst mit deinem

Bruder!" (Mt 5,24).

II Wozu ein Sakrament der Versöhnung nach der Taufe?

1425 „Ihr seid reingewaschen, seid geheiligt, seid gerecht geworden im Namen Jesu Christi, des Herrn, und im Geist unseres Gottes" (1 Kor 6,11). Man muß sich bewußt sein, wie groß die Gabe Gottes ist, die uns in den Sakramenten der christlichen Initiation geschenkt wird, um zu erfassen, wie sehr für den, der „Christus [als Gewand] angelegt" hat (Gal 3,27), die Sünde ausgeschlossen ist. Aber der Apostel Johannes sagt: „Wenn wir sagen, daß wir keine Sünde haben, führen wir uns selbst in die Irre, und die Wahrheit ist nicht in uns" (1 Joh 1,8). Und der Herr selbst lehrte uns beten: „Vergib uns unsere Sünden!" (Lk 11,4). Dabei verband er die gegenseitige Vergebung unserer Beleidigungen mit der Vergebung, die Gott unseren Sünden gewähren wird.

1426 Die Umkehr zu Christus, die Wiedergeburt aus der Taufe, die Gabe des Heiligen Geistes, der Empfang des Leibes und des Blutes Christi als Nahrung haben uns „heilig und untadelig ... vor Gott" (Eph 1,4) gemacht, so wie die Kirche selbst, die Braut Christi, „heilig" und „makellos" ist (Eph 5,27). Das in der christlichen Initiation erhaltene neue Leben hat jedoch die Gebrechlichkeit und Schwäche der menschlichen Natur nicht behoben und auch nicht die Neigung zur Sünde, die sogenannte „Konkupiszenz". Diese verbleibt in den Getauften, damit sie sich mit Hilfe der Gnade Christi im Kampf des christlichen Lebens bewähren [Vgl. DS 1515] In diesem Kampf geht es darum, zur Heiligkeit und zum ewigen Leben umzukehren, zu denen der Herr uns beständig ruft [Vgl. DS 1545; LG 40].

III Die Umkehr der Getauften

1427 Jesus ruft zur Umkehr auf. Dieser Ruf ist ein wesentlicher Teil der Verkündigung des Gottesreiches: „Die Zeit ist erfüllt, das Reich Gottes ist nahe. Kehrt um, und glaubt an das Evangelium!" (Mk 1,15). In der Verkündigung der Kirche richtet sich dieser Ruf zunächst an die, welche Christus und sein Evangelium noch nicht kennen. Der Ort der ersten, grundlegenden Umkehr ist vor allem die Taufe. Durch den Glauben an die Frohbotschaft und durch die Taufe [Vgl. Apg 2,38] widersagt man dem Bösen und erlangt das Heil, welches die Vergebung aller Sünden und das Geschenk des neuen Lebens ist.

1428 Der Ruf Christi zur Umkehr ergeht auch weiterhin im Leben der Christen. Die zweite Umkehr ist eine fortwährende Aufgabe für die ganze Kirche; diese „umfaßt ... in ihrem eigenen Schoß Sünder" und ist somit „zugleich heilig und stets reinigungsbedürftig und geht so immerfort den Weg der Buße und Erneuerung" (LG 8). Das Streben nach Umkehr ist nicht nur eine Tat des Menschen. Sie ist die Regung eines „zerknirschten ... Herzens" (Ps 51,19), das durch die Gnade dazu gebracht und bewegt wird [Vgl. Joh 6,44; 12,32], der barmherzigen Liebe Gottes, der uns zuerst geliebt hat [Vgl. 1 Joh 4,10], zu entsprechen.

1429 Davon zeugt die Bekehrung des Petrus nach der dreifachen Verleugnung seines Meisters. Der erbarmungsvolle Blick Jesu ruft Tränen der Reue hervor [Vgl. 1 Joh 4,10] und nach der Auferstehung des Herrn das dreifache Ja des Petrus auf die Frage Jesu, ob er ihn liebe [Vgl. Joh 21,15—17]. Die zweite Umkehr weist auch eine gemeinschaftliche Dimension auf. Diese zeigt sich in der durch Jesus an eine ganze Kirche gerichteten Aufforderung: „Kehr um!" (Offb 2,5.16).

Der hl. Ambrosius sagt von den zwei Arten der Umkehr, in der Kirche gebe es„das Wasser und die Tränen: das Wasser der Taufe und die Tränen der Buße"(ep. 41,12).

IV Die innere Buße

1430 Wie schon die Aufforderung der Propheten zielt auch der Ruf Jesu zu Umkehr und Buße zunächst nicht auf äußere Werke, „Sack und Asche", Fasten und Abtötungen, sondern auf die Bekehrung des Herzens, die innere Buße. Ohne sie bleiben Bußwerke unfruchtbar und unehrlich. Die innere Umkehr drängt jedoch dazu, diese Haltung in sichtbaren Zeichen, in Handlungen und Werken der Buße [Vgl. Joël 2,12—13; Jes 1,16—17; Mt 6,1—6.16—18] zum Ausdruck zu bringen.

1431 Innere Buße ist radikale Neuausrichtung des ganzen Lebens, Rückkehr, Umkehr zu Gott aus ganzem Herzen, Verzicht auf Sünde, Abwendung vom Bösen, verbunden mit einer Abneigung gegen die bösen Taten, die wir begangen haben. Gleichzeitig bringt sie das Verlangen und den Entschluß mit sich, das Leben zu ändern, sowie die Hoffnung auf das göttliche Erbarmen und das Vertrauen auf seine Gnadenhilfe. Diese Umkehr des Herzens ist von heilsamem Schmerz und heilender Traurigkeit begleitet, die die Kirchenväter „animi cruciatus" [Seelenschmerz], „compunctio cordis" [Herzensreue] nannten [Vgl. K. v. Trient: DS 1676—1678; 1705; Catech. R. 2,5,4].

1432 Das Herz des Menschen ist schwerfällig und verhärtet. Gott muß dem Menschen ein neues Herz geben [Vgl. Ez 36,26—27]. Die Umkehr ist zunächst Werk der Gnade Gottes, der unsere Herzen zu sich heimkehren läßt: „Kehre uns, Herr, dir zu, dann können wir uns zu dir bekehren" (Klgl 5,21). Gott gibt uns die Kraft zu einem Neubeginn. Wenn unser Herz die Größe und Liebe Gottes entdeckt, wird es von Abscheu vor der Sünde und von ihrer Last erschüttert. Es beginnt davor zurückzuschrecken, Gott durch die Sünde zu beleidigen und so von ihm getrennt zu werden. Das Menschenherz bekehrt sich, wenn es auf den schaut, den unsere Sünden durchbohrt haben [Vgl. Joh 19,37; Sach 12,10].

„Blicken wir hin auf das Blut Christi und erkennen wir, wie wertvoll es seinem Vater ist; denn um unseres Heiles willen vergossen, brachte es der ganzen Welt die Gnade der Buße" (Klemens v. Rom, Kor. 7,4).

1433 Seit Ostern „überführt" der Heilige Geist die Welt „der Sünde" (Joh 16,8—9), das heißt er deckt auf, daß die Welt nicht an den glaubte, den der Vater gesandt hat. Der gleiche Geist, der die Sünde entlarvt, ist aber auch der Beistand [Vgl. Joh 15,26], der dem Herzen des Menschen die Gnade der Reue und der Umkehr schenkt [Vgl. Apg 2,36—38; DeV 27—48].

V Die vielfältigen Formen der Buße im christlichen Leben

1434 Die innere Buße des Christen kann in sehr verschiedener Weise Ausdruck finden. Die Schrift und die Väter sprechen hauptsächlich von drei Formen: Fasten, Beten und Almosengeben [Vgl. Tob 12,8; Mt 6,1—18.] als Äußerungen der Buße gegenüber sich selbst, gegenüber Gott und gegenüber den Mitmenschen. Neben der durchgreifenden Läuterung, die durch die Taufe oder das Martyrium bewirkt wird, nennen sie als Mittel, um Vergebung der Sünden zu erlangen, die Bemühungen, sich mit seinem Nächsten zu versöhnen, die Tränen der Buße, die Sorge um das Heil des Nächsten‘, die Fürbitte der Heiligen und die tätige Nächstenliebe — „denn die Liebe deckt viele Sünden zu" (1 Petr 4, 8).

1435 Bekehrung geschieht im täglichen Leben durch Taten der Versöhnung, durch Sorge für die Armen, durch Ausübung und Verteidigung der Gerechtigkeit und des Rechts [Vgl. Jak 5,20], durch Geständnis der eigenen Fehler, durch die brüderliche Zurechtweisung, die Überprüfung des eigenen Lebenswandels, die Gewissenserforschung, die Seelenführung, die Annahme der Leiden und das Ausharren in der Verfolgung um der Gerechtigkeit willen. Jeden Tag sein Kreuz auf sich nehmen und Christus nachgehen ist der sicherste Weg der Buße [Vgl. Am 5,24; Jes 1,17].

1436 Eucharistie und Buße. Die tägliche Umkehr und Buße finden ihre Quelle und Nahrung in der Eucharistie, denn in ihr wird das Opfer Christi gegenwärtig, das uns mit Gott versöhnt hat. Durch sie wird genährt und gestärkt, wer aus dem Leben Christi lebt. Sie ist das „Gegenmittel, durch das wir von der täglichen Schuld befreit und vor Todsünden bewahrt werden sollen" (K. v. Trient: DS 1638).

1437 Die Lesung der Heiligen Schrift, das Beten des Vaterunsers und des Stundengebetes, jeder aufrichtige Akt der Gottesverehrung und der Frömmigkeit belebt in uns den Geist der Umkehr und der Buße und trägt zur Vergebung unserer Sünden bei.

1438 Die Bußzeiten und -tage im Laufe des Kirchenjahres (die Fastenzeit, jeder Freitag zum Gedächtnis des Todes des Herrn) sind prägende Zeiten im Bußleben der Kirche [Vgl. Lk 9,23]. Diese Zeiten eignen sich ganz besonders zu Exerzitien, Bußliturgien und Bußwallfahrten, zu freiwilligen Verzichten etwa durch Fasten und Almosengeben, und zum Teilen mit den Mitmenschen (karitative und missionarische Werke).

1439 Der Weg der Umkehr und der Buße wurde von Jesus eindrucksvoll geschildert im Gleichnis vom „verlorenen Sohn", dessen Mitte „der barmherzige Vater" ist [Vgl. SC 109—110; CIC, cann. 1249—1253; CCEO, cann. 880—883. — Lk 15 ‚11—24]: die Verlockung einer illusorischen Freiheit, das Verlassen des Vaterhauses; das äußerste Elend, in das der Sohn gerät, nachdem er sein Vermögen verschleudert hat; die tiefe Demütigung, Schweine hüten zu müssen und, schlimmer noch, die des Verlangens, sich am Schweinefutter zu sättigen; das Nachsinnen über die verlorenen Güter; die Reue und der Entschluß, sich vor dem Vater schuldig zu bekennen; der Rückweg; die großherzige Aufnahme durch den Vater; die Freude des Vaters: das alles sind Züge des Bekehrungsvorgangs. Das schöne Gewand, der Ring und das Festmahl sind Sinnbilder des reinen, würdigen und freudvollen neuen Lebens, des Lebens des Menschen, der zu Gott und in den Schoß seiner Familie, der Kirche, heimkehrt. Einzig das Herz Christi, das die Tiefen der Liebe seines Vaters kennt, konnte uns den Abgrund seiner Barmherzigkeit auf eine so einfache und schöne Weise schildern.

VI Das Sakrament der Buße und der Versöhnung

1440 Die Sünde ist vor allem Beleidigung Gottes und Bruch der Gemeinschaft mit ihm. Gleichzeitig beeinträchtigt sie die Gemeinschaft mit der Kirche. Darum führt die Bekehrung zugleich die Vergebung Gottes und die Versöhnung mit der Kirche herbei. Das Sakrament der Buße und der Versöhnung bringt das liturgisch zum Ausdruck und bewirkt es [Vgl. LG 11].

Gott allein vergibt die Sünde

1441 Gott allein kann Sünden vergeben [Vgl. Mk 2,7]. Weil Jesus der Sohn Gottes ist, sagt er von sich, „daß der Menschensohn die Vollmacht hat, hier auf der Erde Sünden zu vergeben" (Mk 2,10). Er übt diese göttliche Vollmacht aus:

„Deine Sünden sind dir vergeben!" (Mk 2,5; Lk 7,48). Mehr noch: kraft seiner göttlichen Autorität gibt er Menschen diese Vollmacht [Vgl. Joh 20, 21—23], damit sie diese in seinem Namen ausüben.

1442 Christus hat gewollt, daß seine Kirche als ganze in ihrem Gebet, ihrem Leben und Handeln Zeichen und Werkzeug der Vergebung und Versöhnung sei, die er uns um den Preis seines Blutes erworben hat. Er hat jedoch die Ausübung der Absolutionsgewalt dem apostolischen Amt anvertraut. Dieses ist mit dem „Dienst der Versöhnung" (2 Kor 5,18) beauftragt. Der Apostel ist „an Christi Statt" gesandt; durch ihn ermahnt und bittet Gott selbst: „Laßt euch mit Gott versöhnen!" (2 Kor 5,20).

Versöhnung mit der Kirche

1443 Während seines öffentlichen Lebens vergab Jesus nicht nur Sünden, sondern zeigte auch die Wirkung der Vergebung: Er gliederte die Sünder, denen er verziehen hatte, wieder in die Gemeinschaft des Gottesvolkes ein, aus der die Sünde sie entfernt oder sogar ausgeschlossen hatte. Ein offensichtliches Zeichen dafür ist es, daß Jesus Sünder an seinen Tisch lädt, ja daß er sich selbst an ihren Tisch setzt — eine Handlung, die auf ergreifende Weise zugleich die Vergebung durch Gott [Vgl. Lk 15] und die Rückkehr in den Schoß des Volkes Gottes [Vgl. Lk 19,9.]zum Ausdruck bringt.

1444 Indem der Herr den Aposteln seine eigene Vollmacht, Sünden zu vergeben, mitteilt, gibt er ihnen auch die Autorität, die Sünder mit der Kirche zu versöhnen. Dieser kirchliche Aspekt ihrer Aufgabe äußert sich vor allem im feierlichen Wort Christi an Simon Petrus: „Ich werde dir die Schlüssel des Himmelreichs geben; was du auf Erden binden wirst, das wird auch im Himmel gebunden sein, und was du auf Erden lösen wirst, das wird auch im Himmel gelöst sein" (Mt 16,19). Es steht „fest, daß jenes Amt des Bindens und Lösens, das Petrus gegeben wurde, auch dem mit seinem Haupt verbundenen Apostelkollegium zugeteilt worden ist [Vgl. Mt 18,18; 28, 16—20]" (LG 22).

1445 Die Worte binden und lösen besagen: Wen ihr aus eurer Gemeinschaft ausschließen werdet, wird Gott auch aus der Gemeinschaft mit sich ausschließen; wen ihr von neuem in eure Gemeinschaft aufnehmen werdet, wird auch Gott wieder in die Gemeinschaft mit sich aufnehmen. Die Versöhnung mit der Kirche läßt sich von der Versöhnung mit Gott nicht trennen.

Das Sakrament der Vergebung

1446 Christus hat das Bußsakrament für alle sündigen Glieder seiner Kirche eingesetzt, vor allem für jene, die nach der Taufe in schwere Sünde gefallen sind und so die Taufgnade verloren und die kirchliche Gemeinschaft verletzt haben. Ihnen bietet das Sakrament der Buße eine neue Möglichkeit, sich zu bekehren und die Gnade der Rechtfertigung wiederzuerlangen. Die Kirchenväter stellen dieses Sakrament dar als „die zweite [Rettungs]planke nach dem Schiffbruch des Verlusts der Gnade" (Tertullian, pæn. 4,2) [Vgl. K. v. Trient: DS 1542].

1447 Im Lauf der Jahrhunderte hat die konkrete Form, in der die Kirche diese vom Herrn erhaltene Vollmacht ausübt, starke Veränderungen durchlaufen. Während der ersten Jahrhunderte war die Versöhnung der Christen, die nach ihrer Taufe ganz besonders schwere Sünden begangen hatten (etwa Götzendienst, Mord und Ehebruch), an eine sehr strenge Disziplin gebunden: Die Pönitenten mußten für ihre Sünden oft jahrelang öffentlich Buße tun, bevor sie Vergebung erhielten. Zu diesem „Stand der Büßer" (der nur zur Buße für gewisse schwere Sünden da war) wurde man nur selten, in gewissen Regionen sogar nur einmal im Leben zugelassen. Von der monastischen Tradition des Ostens angeregt, brachten während des 7. Jahrhunderts irische Missionare die Praxis der „Privatbuße" nach Kontinentaleuropa. Diese verlangt keine langen öffentlichen Bußleistungen, bevor man die Versöhnung mit der Kirche erlangt. Das Sakrament vollzieht sich nun auf geheimere Weise zwischen dem Pönitenten und dem Priester. Diese neue Praxis sah die Möglichkeit der Wiederholung vor und führte so zu einem regelmäßigen Empfang des Bußsakramentes. Sie ermöglichte, die Vergebung schwerer und läßlicher Sünden in einer einzigen Feier vorzunehmen. Das ist in großen Linien die Form der Buße, die Kirche bis heute anwendet.

1448 Trotz allen Veränderungen, welchen die Ordnung und die Feier dieses Sakramentes im Laufe der Jahrhunderte unterworfen waren, erkennt man die gleiche Grundstruktur. Sie enthält zwei Elemente, die gleichermaßen wesentlich sind: einerseits das Handeln des Menschen, der sich unter dem Walten des Heiligen Geistes bekehrt, nämlich Reue, Bekenntnis und Genugtuung; andererseits das Handeln Gottes durch den Dienst der Kirche. Die Kirche, die durch den Bischof und seine Priester im Namen Jesu Christi die Sündenvergebung schenkt und die Art und Weise der Genugtuung bestimmt, betet zudem für den Sünder und leistet mit ihm Buße. So wird der Sünder geheilt und wieder in die kirchliche Gemeinschaft aufgenommen.

1449 Die Absolutionsformel, die in der lateinischen Kirche verwendet wird, bringt die wesentlichen Elemente dieses Sakramentes zum Ausdruck: Der Vater des Erbarmens ist der Ursprung aller Vergebung. Er wirkt die Versöhnung der Sünder kraft des Pascha seines Sohnes und der Gabe seines Geistes durch das Gebet und den Dienst der Kirche:

„Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden. So spreche ich dich los von deinen Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes."

VII Die Akte des Pönitenten

1450 „Die Buße treibt den Sünder dazu an, alles willig auf sich zu nehmen:

in seinem Herzen ist Reue, im Munde das Bekenntnis, im Tun ganze Demut oder fruchtbringende Genugtuung" (Cat. R. 2, 5, 21)1.

Die Reue

1451 Unter den Akten des Pönitenten steht die Reue an erster Stelle. Sie ist „der Seelenschmerz und der Abscheu über die begangene Sünde, verbunden mit dem Vorsatz, fortan nicht zu sündigen" (K. v. Trient: DS 1676).

1452 Wenn die Reue aus der Liebe zu Gott, der über alles geliebt wird, hervorgeht, wird sie „vollkommene" oder „Liebesreue" [contritio] genannt. Eine solche Reue läßt die läßlichen Sünden nach; sie erlangt auch die Vergebung der Todsünden, wenn sie mit dem festen Entschluß verbunden ist, sobald als möglich das sakramentale Bekenntnis nachzuholen [Vgl. K. v. Trient: DS 1677]

1453 Die sogenannte „unvollkommene Reue" [attritio] ist ebenfalls ein Geschenk Gottes, ein Anstoß des Heiligen Geistes. Sie erwächst aus der Betrachtung der Abscheulichkeit der Sünde oder aus der Furcht vor der ewigen Verdammnis und weiteren Strafen, die dem Sünder drohen [Furchtreue]. Eine solche Erschütterung des Gewissens kann eine innere Entwicklung einleiten, die unter dem Wirken der Gnade durch die sakramentale Lossprechung vollendet wird. Die unvollkommene Reue allein erlangt noch nicht die Vergebung der schweren Sünden; sie disponiert jedoch dazu, sie im Bußsakrament zu erlangen [Vgl. K. v. Trient: DS 1678; 1705].

1454 Es ist angemessen, sich durch eine Gewissenserforschung im Licht des Wortes Gottes auf den Empfang des Bußsakramentes vorzubereiten. Die passendsten Texte finden sich in den sittlichen Weisungen der Evangelien und der Apostelbriefe: in der Bergpredigt und den Mahnungen der Apostel [Vgl. z. B. Röm 12-15;Kor 12—13; Gal 5; Eph 4—6].

Das Bekenntnis der Sünden

1455 Schon rein menschlich gesehen befreit uns das Bekenntnis oder Geständnis der Sünden und erleichtert unsere Versöhnung mit den anderen. Durch das Geständnis stellt sich der Mensch den Sünden, die er sich zuschulden kommen ließ; er übernimmt die Verantwortung dafür und öffnet sich dadurch Gott und der Gemeinschaft der Kirche von neuem, um so eine neue Zukunft zu ermöglichen.

1456 Das Geständnis vor dem Priester bildet einen wesentlichen Teil des Bußsakramentes: „Von den Büßenden [müssen] alle Todsünden, derer sie sich nach gewissenhafter Selbsterforschung bewußt sind, im Bekenntnis aufgeführt werden ...‚ auch wenn sie ganz im Verborgenen und nur gegen die zwei letzten Vorschriften der Zehn Gebote begangen wurden [Vgl. Ex 20,17; Dtn 5,21; Mt 5,28.]; manchmal verwunden diese die Seele schwerer und sind gefährlicher als die, welche ganz offen begangen werden" (K. v. Trient: DS 1680).

„Indem die Christgläubigen also alle Sünden, die [ihnen] ins Gedächtnis kommen, zu bekennen trachten, legen sie zweifellos alle der göttlichen Barmherzigkeit vor, damit sie verziehen werden. Wer aber anders handelt und wissentlich etwas zurückhält, legt der göttlichen Güte nichts zur Vergebung durch den Priester vor. ‚Wenn sich nämlich der Kranke schämt, dem Arzt seine Wunde zu entblößen, so heut die Arznei nicht, was sie nicht kennt‘ (Hieronymus, Eccl. 10,11)" (K. v. Trient: DS 1680).

1457 Es ist Vorschrift der Kirche, daß jeder Gläubige nach Erreichen des Unterscheidungsalters die schweren Sünden, deren er sich bewußt ist, wenigstens einmal im Jahr beichtet [Vgl. CIC, can. 989; DS 1683; 1708]. Wer sich bewußt ist, eine Todsünde begangen zu haben, darf selbst dann, wenn er tiefe Reue empfindet, die heilige Kommunion nicht empfangen, bevor er die sakramentale Absolution erhalten hat [Vgl. K. v. Trient: DS 1647; 1661], außer wenn ein schwerer Grund vorliegt zu kommunizieren, und es ihm nicht möglich ist zu beichten [Vgl. CIC, can. 916; CCEO, can. 711]. Die Kinder müssen, bevor sie zum ersten Mal die heilige Kommunion empfangen, zur Beichte gehen [Vgl. CIC, can. 914].

1458 Das Bekenntnis der alltäglichen Fehler, der läßlichen Sünden, ist genaugenommen nicht notwendig, wird aber von der Kirche nachdrücklich empfohlen [Vgl. K. v. Trient: DS 1680; CIC, can. 988, § 2]. Das regelmäßige Bekenntnis unserer läßlichen Sünden ist für uns eine Hilfe, unser Gewissen zu bilden, gegen unsere bösen Neigungen anzukämpfen, uns von Christus heilen zu lassen und im geistigen Leben zu wachsen. Wenn wir in diesem Sakrament öfter das Geschenk der Barmherzigkeit Gottes empfangen, wird es uns drängen, selbst barmherzig zu sein wie er [Vgl. Lk6,36.].

„Wer seine Sünden bekennt, wirkt schon mit Gott zusammen. Gott klagt deine Sünden an; wenn auch du sie anklagst, schließt du dich Gott an. Der Mensch und der Sünder sind gewissermaßen zwei Dinge: Wenn vom Menschen die Rede ist, so hat Gott ihn gemacht; wenn vom Sünder, so hat der Mensch ihn gemacht. Zerstöre das, was du gemacht hast, damit Gott rette, was er gemacht hat ... Wenn du das, was du gemacht hast, zu verabscheuen beginnst, beginnen deine guten Werke, weil du deine schlechten Werke anklagst. Das Bekenntnis der schlechten Werke ist der Beginn deiner guten Werke. Du tust die Wahrheit und kommst ans Licht" (Augustinus, ev. Jo. 12,13).

Die Genugtuung

1459 Viele Sünden fügen dem Nächsten Schaden zu. Man muß diesen, soweit möglich, wieder gutmachen (z. B. Gestohlenes zurückgeben, den Ruf dessen, den man verleumdet hat, wiederherstellen, für Beleidigüngen Genugtuung leisten). Allein schon die Gerechtigkeit verlangt dies. Zudem aber verwundet und schwächt die Sünde den Sünder selbst sowie dessen Beziehungen zu Gott und zum Nächsten. Die Lossprechung nimmt die Sünde weg, behebt aber nicht alles Unrecht, das durch die Sünde verursacht wurde [Vgl. K. v. Trient: DS 1712]. Nachdem der Sünder sich aus der Sünde erhoben hat, muß er noch die volle geistliche Gesundheit erlangen. Er muß noch etwas tun, um seine Sünden wiedergutzumachen: er muß auf geeignete Weise für seine Sünden „Genugtuung leisten", sie „sühnen". Diese Genugtuung wird auch „Buße" genannt.

1460 Die Buße, die der Beichtvater auferlegt, soll der persönlichen Situation des Pönitenten Rechnung tragen und seinem geistlichen Wohl dienen. Sie soll soweit wie möglich der Schwere und der Natur der begangenen Sünden entsprechen. Buße kann bestehen im Gebet, in einer Gabe, in Werken der Barmherzigkeit, im Dienst am Nächsten, im freiwilligen Verzicht, im Opferbringen und vor allem in der geduldigen Annahme des Kreuzes, das wir zu tragen haben. Solche Bußwerke sind behilflich, uns Christus anzugleichen, der allein für unsere Sünden ein für allemal Sühne geleistet hat [Vgl. K. v. Trient: DS 1690]. Sie lassen uns zu Miterben des auferstandenen Christus werden, „wenn wir mit ihm leiden" (Röm 8, 17) [Vgl. K. v. Trient: DS 1690].

„Diese Genugtuung, die wir für unsere Sünden ableisten, ist aber auch nicht so die unsrige, daß sie nicht durch Christus Jesus wäre; denn wir, die wir aus uns allein nichts vermögen, vermögen mit der Mitwirkung dessen, der uns stärkt, alles [Vgl. Phil 4,13]. So hat der Mensch nichts, dessen er sich rühmen könnte; vielmehr ist unser ganzes Rühmen in Christus ...‚ in dem wir Genugtuung leisten, indem wir ‚würdige Früchte der Buße‘ bringen (Lk 3,8; Mt 3,8), die aus ihm ihre Kraft haben, von ihm dem Vater dargebracht werden und durch ihn vom Vater angenommen werden" (K. v. Trient: DS 1691).

VIII Der Spender des Bußsakramentes

1461 Weil Christus den Dienst der Versöhnung seinen Aposteln anvertraut hat [Vgl. Joh 20,23; 2 Kor 5,18.], üben ihre Nachfolger, die Bischöfe, und deren Mitarbeiter, die Priester, diesen Dienst weiter aus. Die Bischöfe und die Priester haben kraft des Sakramentes der Weihe die Vollmacht erhalten, „im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes" alle Sünden zu vergeben.

1462 Die Vergebung der Sünden versöhnt mit Gott, aber auch mit der Kirche. Der Bischof, das sichtbare Haupt der Teilkirche, gilt somit von alters her zu Recht als der, dem die Vollmacht und der Dienst der Versöhnung in erster Linie zukommen: er regelt die Bußdisziplin [Vgl. LG 26]. Seine Mitarbeiter, die Priester, üben diesen Dienst insofern aus, als sie den Auftrag dazu von ihrem Bischof (oder von einem Ordensoberen) oder vom Papst dem Kirchenrecht entsprechend [Vgl. CIC, cann. 844; 967—969; 972; CCEÖ. can. 722, §§ 3—4] erhalten haben.

1463 Bestimmte besonders schwere Sünden werden mit der Exkommunikation, der strengsten Kirchenstrafe, belegt. Sie untersagt den Empfang der Sakramente und die Ausübung bestimmter kirchlicher Handlungen. Die Lossprechung von ihr kann infolgedessen gemäß dem Kirchenrecht nur durch den Papst, den Ortsbischof oder durch einen von ihnen dazu ermächtigten Priester erteilt werden [Vgl. CIC, cann. 1331; 1354—1357; CCEO, cann. 1431; 1434; 1420]. Im Fall von Todesgefahr kann allerdings jeder Priester, selbst wenn er die Beichtvollmacht nicht besitzt, von jeder Sünde [Vgl. CIC, can. 976; CCEO, can. 725] und jeder Exkommunikation lossprechen.

1464 Die Priester sollen die Gläubigen ermutigen, das Bußsakrament zu empfangen, und ihre

Bereitschaft zeigen, dieses Sakrament zu spenden, wann immer Christen in vernünftiger Weise

darum bitten [Vgl. CIC, can. 986; CCEO, can. 735; P0 13]

1465 Wenn der Priester das Bußsakrament spendet, versieht er den Dienst des Guten Hirten, der nach dem verlorenen Schaf sucht; den des guten Samariters, der die Wunden verbindet; den des Vaters, der auf den verlorenen Sohn wartet und ihn bei dessen Rückkehr liebevoll aufnimmt; den des gerechten Richters, der ohne Ansehen der Person ein zugleich gerechtes und barmherziges Urteil fällt. Kurz, der Priester ist Zeichen und Werkzeug der barmherzigen Liebe Gottes zum Sünder.

1466 Der Beichtvater ist nicht Herr, sondern Diener der Vergebung Gottes. Der Diener dieses

Sakramentes soll sich mit der Absicht und der Liebe Christi vereinen [Vgl. P0 13]. Er muß zuverlässig wissen, wie ein Christ zu leben hat, in menschlichen Dingen Erfahrung haben und den, der gefallen ist, achten und sich ihm gegenüber feinfühlig verhalten. Er muß die Wahrheit lieben, sich an das Lehramt der Kirche halten und den Pönitenten geduldig der Heilung und vollen Reife entgegenführen. Er soll für ihn beten und Buße tun und ihn der Barmherzigkeit Gottes anvertrauen.

1467 Dieser Dienst ist überaus groß. Er erfordert Achtung und Behutsamkeit gegenüber dem Beichtenden. Daher erklärt die Kirche, daß jeder Priester, der Beichte hört, unter strengsten Strafen verpflichtet ist, über die Sünden die seine Pönitenten ihm gebeichtet haben, absolutes Stillschweigen zu wahren [Vgl. CIC, can. 1388, § 1; CCEO, can. 1456]. Er darf auch nicht auf Kenntnisse Bezug nehmen, welche die Beichte ihm über das Leben der Pönitenten verschafft hat. Dieses Beichtgeheimnis, das keine Ausnahmen zuläßt, heißt „das sakramentale Siegel", denn das, was der Pönitent dem Priester anvertraut hat, bleibt durch das Sakrament „versiegelt".

IX Die Wirkungen des Bußsakramentes

1468 „Die ganze Wirkung der Buße besteht darin, daß sie uns Gottes Gnade wieder verleiht und uns mit ihm in inniger Freundschaft vereint" (Catech. R. 2,5, 18). Ziel und Wirkung dieses Sakramentes ist somit die Versöhnung mit Gott Bei denen, die das Bußsakrament reuevoll und fromm empfangen, können „Friede und Heiterkeit des Gewissens, verbunden mit starker Tröstung des Geistes" folgen (K. v. Trient: DS 1674). Das Sakrament der Versöhnung mit Gott bewirkt eine wirkliche „geistige Auferstehung", eine Wiedereinsetzung in die Würde und in die Güter des Lebens der Kinder Gottes, deren kostbarstes die Freundschaft mit Gott ist [Vgl. Lk 15,32].

1469 Dieses Sakrament versöhnt uns auch mit der Kirche. Die Sünde beeinträchtigt oder bricht die brüderliche Gemeinschaft. Das Bußsakrament erneuert sie oder stellt sie wieder her. Es heilt denjenigen, der wieder in die kirchliche Gemeinschaft aufgenommen wird, und übt auch einen belebenden Einfluß auf das Leben der Kirche aus, die unter der Sünde eines ihrer Glieder gelitten hat [Vgl. 1 Kor 12,26]. Der Sünder wird wieder in die Gemeinschaft der Heiligen aufgenommen oder in ihr gefestigt und durch den Austausch geistlicher Güter gestärkt. Dieser Austausch findet unter allen lebendigen Gliedern des Leibes Christi statt, ob sie nun noch auf der Pilgerschaft oder schon in der himmlischen Heimat sind [Vgl. LG 48—50.].

„Diese Versöhnung mit Gott hat gleichsam noch andere Arten von Versöhnung zur Folge, die noch weitere von der Sünde verursachte Risse heilen: Der Beichtende, dem verziehen wird, wird in seinem innersten Sein mit sich selbst versöhnt, wodurch er seine innerste Wahrheit wiedererlangt; er versöhnt sich mit seinen Brüdern, die von ihm irgendwie angegriffen und verletzt worden sind; er versöhnt sich mit der Kirche und der ganzen Schöpfung" (RP 31).

1470 Wenn sich der Sünder in diesem Sakrament dem barmherzigen Urteil Gottes unterwirft, nimmt er gewissermaßen das Gericht vorweg, dem er am Ende dieses irdischen Daseins unterzogen wird. Denn jetzt und hier, in diesem Leben, wird uns die Wahl zwischen dem Leben und dem Tod angeboten, und nur auf dem Weg der Bekehrung können wir in das Himmelreich eintreten, aus dem die schwere Sünde ausschließt [Vgl. 1 Kor 5,11; Gal 5, 19—21; Offb 22,15]. Der Sünder geht vom Tod zum Leben über und „kommt nicht ins Gericht" (Joh 5,24), indem er sich durch die Buße und den Glauben Christus zuwendet.



Antworten: