EU-Verfassung, Volksentscheide, Grundgesetz, "Langzeitplan?"....

Geschrieben von Fleecer am 21. April 2004 08:47:13:

Als Antwort auf: Die Angst der Regierenden vor Volksabstimmungen.. geschrieben von Apollo am 21. April 2004 00:55:03:

Artikel 146
[Geltungsdauer des Grundgesetzes]
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Das hätte eigentlich schon bei der Vereinigung stattfinden sollen/müssen.
Was ich mir denke, ist dass "man" langfristig geplant hat(te), Deutschland in die EU zu integrieren - durch die EU-Verfassung.

Wenn man sich aber nicht mal zu normalen Volksentscheiden durchringen kann, wird das nichts (Art. 146, "freier Entscheidung")...
Rein juristisch gesehen aber vielleicht auch ein Problem: wenn man die Deutschen über eine EU-Verfassung abstimmen lässt, und diese angenommen wird, verliert das Grundgesetz seine Gültigkeit!

Die Geschichtsbücher werden wohl ungefähr so lauten: "Die BRD war gezeichnet von einer Pseudo-Demokratie, deren Herrschende, abhängig und beeinflußt von finanzstarken Lobbys, fern von den Belangen des Volkes regierten. Eine direktere Mitsprache des Volkes wurde diesem verweigert, mit der Begründung, dass Deutsche zur Demokratie nicht fähig sind, wie sie unter Hitler bestätigt haben. Dass sich die Katze "demokratischster Staat auf deutschem Boden, der je existiert hat", hier selbst in den Schwanz beißt, ist offensichtlich."


Grüße!
- Fleecer -





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