Neuregelung des Sexualstrafrechts
Geschrieben von Fleecer am 06. April 2004 13:00:51:
Als Antwort auf: NACHRICHTEN (Mi., 06. April) geschrieben von Hubert am 06. April 2004 11:32:09:
Einschneidende Änderungen ergeben sich schließlich auch in der Strafprozessordnung (StPO). So genügt als Anlassdelikt zur Aufnahme und Speicherung der menschlichen DNA in polizeiliche Datenbanken nach dem neuen Paragrafen 81g StPO jeglicher Verstoß gegen das Sexualstrafrecht.
D.h., wer Kinder hat und daheim Pornos im Schrank, der kriegt demnächst ganz schön Probleme. Ist der Schrank nämlich nicht absperrbar, oder der Schlüssel nicht gut genug versteckt (und jemand regt sich drüber auf - Denunziant...) dann ab zur DNA-Abgabe...
Äh... wieder ein vortreffliches Beispiel für die hirnlose Gesetzgebung z.Zt.
Ansatz: löblich
Umsetzung: total schwachsinnig, halbgar und nicht zu Ende gedacht
- Re: Neuregelung des Sexualstrafrechts Wizard 06.4.2004 23:21 (0)