Re: Staatsangehörigkeitsgesetz §1

Geschrieben von Pez am 10. März 2004 20:55:40:

Als Antwort auf: Re: Staatsangehörigkeitsgesetz §1 geschrieben von franz_liszt am 10. März 2004 20:17:35:

>StAG § 1
>Deutscher ist, wer die ... unmittelbare /* Reichs*/angehörigkeit ... besitzt.

Hi Franz,
immer noch verwirrt.*g*
Aber dann stimmt das ja, was der Haug da gesagt hat...?
Grüsse pez


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