Re: Verstoß gegen Grundgesetz!
Geschrieben von JeFra am 03. März 2004 00:40:54:
Als Antwort auf: Re: Verstoß gegen Grundgesetz! geschrieben von Shazadi am 02. März 2004 23:52:08:
Bin zwar keine Juristin aber ich glaube mit 99%iger Wahrscheinlichkeit vonnem bekannten Jus-Studenten, dass Europarecht tatsächlich Bundesrecht (und das wiederrum Länderrecht) bricht. Deswegen isses wurscht, was im deutschen Recht über die Auslieferung steht.
Der relevante §16:2GG wurde im Jahre 2000 entsprechend geändert, siehe hier. Damals wurde das Ganze dadurch begründet, daß man den Vertrag über die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofes sonst nicht ratifizieren kann. Tatsächlich ist der Zusatz natürlich so formuliert, daß er viel weitreichendere Konsequenzen hat, beispielsweise die mögliche Auslieferung an andere EU-Länder. Außerdem wird nicht näher angegeben, um welche Art von internationalen Gerichtshofen es geht. Im Prinzip könnten deutsche Kartenleger oder Nostradamus-Deuter an einen Internationalen Gerichtshof zur Bekämpfung des Aberglaubens ausgeliefert werden, so wie ich den neuen §16GG verstehe. Es müßte lediglich noch die Ratifizierung eines entsprechenden Vertrages über das Internationale Gericht zur Bekämpfung des Aberglaubens mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
Das Verbrechergesindel in den Medien hat damals nur ganz kurz und an zweiter Stelle darüber berichtet, an erster Stelle war irgendeine andere vergleichsweise belanglose Gesetzesnovelle. Vielleicht erinnert sich ja ein Fori noch an die damalige Berichterstattung. Im Gegensatz zu dem Teil des §16GG, der das Asylrecht garantiert, ging die Änderung ohne große Diskussionen über die Bühne. Es ging ja um die Rechte der Deutschen und nicht um die Rechte irgendwelcher Zuwanderer, da macht man kein großes Theater.
MfG
JeFra