Re: Tonwellen Waffen
Geschrieben von basecampUSA am 31. August 2006 14:26:24:
Als Antwort auf: Re: Tonwellen Waffen geschrieben von Trickster am 30. August 2006 23:07:37:
>Naja, bei "Gefahr in Verzug", können die schon mit Rammbock die Türen aufstoßen, aber nur wenn bekannt ist dass man zb. Waffen schmuggelt oder sowas oder du ne Bombe baust oder solche Sachen.
>Aber wie gesagt bis es bei uns so ist dauert es nicht mehr lang, da werden gelungene Anschläge bzw. durchgeführte unterstützte Anschläge schon dafür Sorgen dass wir in diese Third Reich Twillight Zone kommen.
>Bei euch eigentlich:
>The Fourth Amendment protects the right of the people to be free from unreasonable searches and seizures. Under the case law interpreting this provision, the government must not perform "searches" or "seizures" without some justification, which often (but not always) includes a warrant and probable cause. Freedom from unreasonable searches and seizures protects a variety of interests, including privacy and property, and has sometimes been described as "the right to be let alone."
>aberHi ya Trickster ;-)
Google mal "Patriot Act"... und behalt mal im auge was hier los ist mit 'n lauschen am telefon, fax, internet usw. alles unter den motto "terroristmus bekaempfen". Unsere verfassung ist wie Schweizer kaese durchloechert... ein witz - jeder gericht tanzt vorbei, schaendlich!
Ich hab hier schon ein sehr geschicktes -uffff- "geheimes" besuch im bunker gehabt (beim bauen), aber die deppen wussten nicht das ich "massnamen" hab um sowas zu spueren ;-))) Hab jetzt auch "andere" faelle da drinne... wenn die was wollen koennen die sich anstaendig benehmen. Hab nichts gesetzteswidrig bei mir!
- Basey
Antworten:
- Re: Tonwellen Waffen Hybris 31.08.2006 17:12 (1)
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