Re: OK dann muss ich eben die Verantwortung übernehmen

Geschrieben von Bonifatius am 02. Juli 2007 13:43:36:

Als Antwort auf: OK dann muss ich eben die Verantwortung übernehmen geschrieben von Odin am 02. Juli 2007 13:25:04:

> Also mache ich denen durch das Zitat
> nicht die Zeitungskunden abspenstig, und das wäre es ja, was die interessieren würde.

Lieber Odin,

ja und nein.

Was die Zeitung angeht, hast du recht. Aber es ist durchaus denkbar, dass sie ein Anwaltsbüro haben, das günstig für sie arbeitet, weil sie dafür die Einnahmen aus den Abmahnungen behalten dürfen. In diesem Fall wäre es dem Anwalt völlig egal, ob überhaupt ein echter Schaden für die Zeitung entstanden ist. Wichtig wäre ihm nur, dass die Sache abmahnfähig ist und er davon die Einnahmen bekommt. Und die Zeitung wird ihm da dann auch keinen Strich durch die Rechnung machen wollen, weil dann ja durch die fehlende Querfinanzierung die Kosten für sie steigen können.

Ich habe da durchaus meine Erfahrungen, was das kosten kann. Habe jeweils eine (!) Seite aus dem Inhaltsverzeichnis eines Buches kopiert, damit die eBay-Käufer wissen, was ich anbiete. Oder ersatzweise die erste Seite aus dem Text, damit sie klar sehen, dass es das Arbeitsheft ist, das zum Lehrbuch passt (es ging um Arbeitshefte für den Sprachunterricht). Insgesamt ging es um 8-9 Exemplare, die ich für um die 2,00 Euro verkaufen konnte (Neuware mit leichten Schäden).

Die Anwaltskanzlei des Verlags (einer der bekanntesten Schulbuchverlage) wollte daraufhin 680,00 Euro von mir. Und weil ich nicht unterschrieben bzw. meinen Anwalt zu spät eingeschaltet habe, kam es zu einer einstweiligen Verfügung gegen mich, die allein 400,00 Euro Gerichtskosten bedeutet haben.

Die Forderung des Abmahnanwalts halte ich weiterhin für umstritten. Nur, was hilft es? In erster Instanz (Landgericht) hätte ich kaum gewonnen, da das Gericht die einstweilige Verfügung erlassen hatte, ohne mich anzuhören. Sprich, sie hätten ihre eigene Entscheidung deutlich revidieren müssen, was aber unwahrscheinlich ist. Und so hätte ich wohl erst in der zweiten Instanz (Oberlandesgericht) recht bekommen, aber das Risiko konnte und wollte ich mir nicht leisten, und so kam es zum Kompromiss, 300,00 Euro für den gegnerischen Anwalt (plus mein Anwalt plus Gericht).

Nur, damit du siehst, um was es geht. Nicht, weil ich die Situation gut finde, wie sie ist. Aber sie ist eben so.

Gruß in die Runde

B.

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