Re: Unterschied zwischen besitzen und tragen
Geschrieben von BAldur am 27. Juni 2007 00:34:08:
Als Antwort auf: Re: Re@Lied der Linde: Im II.Kaiserreich gab es nur vier freie Städte! geschrieben von detlef am 27. Juni 2007 00:14:31:
Hallo,
es ist ganz einfach : etwas ständig in der Öffentlichkeit bei sich tragen zu dürfen, heißt, zu führen, das ist seit jeher restriktiv gehandhabt (etwa : Wachdienst). Aktuell : der sogenannte Waffenschein, die Tragebewilligung. Abgesehen von weiteren Beschränkungen hinsichtlich öffentlicher Veranstaltungen.
Etwas einfach daheim zu besitzen, um sich zu verteidigen, um auf die Jagd zu gehen, zum Schützenstand, ist etwas anderes, dazu braucht es aktuell eine Waffenbesitzkarte, früher (vor 1970/72) war dieser Besitz frei, sofern es um Langwaffen ging.
Für Zwecke, wie wir sie hier diskutieren, geht es alleine um den häuslichen Besitz - Detlef hat also Recht.
Ich weiß auch von meiner Verwandtschaft defintiv, daß die beim Adolf ihre Jagdwaffen völlig unbehelligt weiter besitzen durften, erst, als die Amis einmarschierten, stand die Todesstrafe drauf.
Alles andere ist augenauswischende, wirklichkeitsverdrehende Propaganda.
Beste Grüße vom BAldur
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