Re: Re@Rumpelstielzchen&Alex: Na und ?

Geschrieben von Rumpelstielzchen am 26. April 2007 01:19:15:

Als Antwort auf: Re@Rumpelstielzchen&Alex: Na und ? geschrieben von Deyvotelh am 26. April 2007 01:02:25:

Hallo,
welches Grundgesetz? WAS kann ein Bundesverfassungsgericht denn künftig noch regeln?

EU-Recht bricht nationale Regelungen wie unser Grundgesetz. Alles Verfügungen müssen in nationales Recht umgesetzt werden. So kam uA. Berlin zu einer Seilbahnverordnung.

Auch die Vorratsdatensspeicherung kommt von der EU.

Die Eu-Verfassung ist da nur das Tüpfelchen auf dem i.

Da aber dort "das Nährere" generell durch weitere Verfügungen geregelt wird, ist die EU-Verfassung streng genommen eigendlich ein Ermächtigungsgesetz. Diesen Begriff hatten wir übrigens schon einmal.


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