eingeschickt - hartzIV - schuhe

Geschrieben von detlef am 12. März 2007 12:19:27:

Zu 19995.htm


Hier würde ich vorsichtig sein. Vielleicht laufen die Forumsmitglieder selbst noch nicht
in Socken rum. Nur sollte man nicht von sich slebst auf andere schliessen.
Mit Hartz IV wurde doch eigentlich der Offenbarungseid von Deutschland geleistet.
Kürzlich erging dieses Urteil:


>Obwohl der Gesetzgeber es ermöglicht, einmalige Beihilfen zu beantragen (z.b. für Wohnungserstausstattungen), können Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen nicht als Beihilfe beantragt werden. Das Sozialgericht Darmstadt hat eine Klage eines Hartz-IV Empfängers abgewiesen, der eine einmalige Beihilfe für Kontaktlinsen beantragte. Das Amt hatte den Mann abgewiesen, da eine Brille oder Kontaktlinsen nicht als Beihilfe gilt, sondern bereits im Hartz IV Regelsatz enthalten sei. Der Mann hatte jedoch argumentiert, dass er nach 2 Jahren Erwerbslosigkeit sich keine Kontaktlinsen leisten könne. Diese sollten beim Optiker 220 Euro kosten. Nach Auffassung des Hartz 4 Beziehers, seien Sehhilfen eine Lebensnotwenige Anschaffung, die gefördert werden müsse. Das Sozial- Gericht sah dies jedoch anders und gab dem Mann nicht Recht. Das Gericht bestätigte (Aktenzeichen: S 19 AS 238/06, Sozialgericht Darmstadt) die Entscheidung des Amtes.


Es ist eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis auch Schuhe keine "Lebensnotwenige Anschaffung" mehr sind, sofern man fehlendes Schuhwerk nicht
als Interpretation des Sehers, sondern als tatsächlich "gesehen" betrachtet.
Es ging schon lange bergab. Für manche mehr, für manche weniger. Die Armut in D hat aber ein bisher unbekanntes Ausmaß erreiccht.
Die nächste Weltwirtschaftskrise steht vor der Tür. Was wollt Ihr noch ?
Habt Ihr fertig, oder nicht ? Wenn nicht, wirds IMHO langsam wirklich Zeit...



Antworten: