Einberufung von Wehrpflichtigen

Geschrieben von Murphy am 28. Januar 2007 21:18:33:

Als Antwort auf: Re: Rekrutierung während eines Katastophenfalles geschrieben von NetiNeti am 28. Januar 2007 18:32:24:

Hallo,

>Danke, das ist ja interessant! Gemäß Deiner Vision könnte die Vorsorge im trauten Heim vergebens sein, wenn man nicht rechtzeitig untertauchen kann. Bleibt die Frage, ob sich Deine Vision nur auf eine bestimmte Region oder gar bundesweit beziehen lässt.
>@BB: Unter welchen Umständen scheint ein solches Vorgehen für Dich plausibel zu sein (Ausnahmezustand, Kriegsrecht...)?

Die Einberufung von Wehrpflichtigen ist im Grundgesetz (Ausrufung des Spannungs-/Verteidigungsfalles) sowie im Wehrpflichtgesetz geregelt. Pikanterweise ist das Wehrpflichtgesetz erst im Jahr 2005 mit dem Streitkräftereserve-Neuordnungsgesetz umfassend neu geregelt, bzw. verschärft worden.

Während bis dahin Offiziere und Unteroffiziere bis zum 60., alle anderen Wehrpflichtigen bis zum 45. Lebensjahr im Verteidigungsfall (Bundesgebiet wird mit Waffengewalt angegriffen) einberufen werden konnten, gilt seit 2005:

Alle Wehrpflichtigen können bis zum 60. Lebensjahr und zwar bereits im Spannungsfall einberufen werden!

„Wehrpflichtige“ beinhaltet alle deutschen Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, auch diejenigen, die im Friedensfall Wehrersatzdienst leisten.

Der Spannungsfall, der auf Antrag der Bundesregierung von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden muß, kann allerdings bereits dann ausgerufen werden, wenn die Bundesrepublik Deutschland einer äußeren Bedrohung ausgesetzt ist. Das könnte auch eine Bedrohung eines anderen NATO-Mitgliedes beinhalten, Deutschland muß also nicht erst angegriffen werden.

Alle Wehrpflichtigen unterliegen (auch jetzt) außerdem der Wehrüberwachung, sämtliche Adressänderungen, Namensänderungen, Ausbildungen, Abschlüsse etc. müssen dem Kreiswehrersatzamt gemeldet werden, hier wird außerdem mit den Meldestellen zusammengearbeitet.

Eine Einberufung würde wohl in mehreren Schritten vollzogen, je nachdem, welche Truppenteile, Dienstgrade oder auch zivile Kenntnisse von Wehrpflichtigen benötigt werden.

Gruß
Murphy



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