Neue Verordnung: Steuersatz für Umsätze mit getrockneten Schweineohren

Geschrieben von Fred Feuerstein am 23. Oktober 2006 22:42:22:

Als Antwort auf: Madame Sylvia 1934 : Europa wird der Einheitsstaat genannt geschrieben von Fred Feuerstein am 22. Oktober 2006 16:39:26:

Schönes Beispiel aus der Praxis:

Getrocknete Schweineohren
Blickpunkt Recht & Steuern - 20.10.2006

Wichtige Themen und Fragen im Steuerrecht sind oftmals Anlass zu entsprechenden Rundschreiben der Landesfinanzministerien oder des Bundefinanzministeriums, um so die Finanzämter zu einer einheitlichen Anwendung des Steuerrechts anzuhalten.
Heute hat das Bundesfinanzministerium wiederum eine wichtige Frage per Rundschreiben gelöst. Der Titel dieses wichtigen BMF-Schreibens:
Steuersatz für Umsätze mit getrockneten Schweineohren

Der Inhalt: zum Verzehr geeignete getrocknete Schweineohren unterliegen, auch wenn sie als Hundefutter gedacht sind, dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (7%). Für nicht zum Verzehr geeignete getrocknete Schweineohren ist dagegen die volle Umsatzsteuer (16%, ab 2007 19%) fällig.
Ach ja: Wann ein getrocknetes Schweineohr zum Verzehr geeignet ist oder nicht, klärt das Rundschreiben nicht. Hierzu verweist es auf die Unterscheidung im EU-Zollrecht: Die Zolltarifnummer 0210 99 49 (”andere Schlachtnebenerzeugnisse”) ist zum Verzehr geeignet, die Nummer 0511 99 90 (”andere Waren tierischen Ursprungs”) nicht.

Schön, das wir das endlich geklärt haben :-)))


mit tierischen Grüßen
Fred

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